Milliardenschaden möglich – Urteil im Zusammenhang mit der Übernahme 2022
San Francisco – In einem Zivilverfahren vor einem Bundesgericht in San Francisco hat eine US-Geschworenenjury den Unternehmer Elon Musk für irreführende Aussagen gegenüber früheren Aktionären von Twitter haftbar gemacht. Die Entscheidung, die am Freitag verkündet wurde, steht im Zusammenhang mit Musks Übernahme des Unternehmens im Jahr 2022.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Äußerungen Musks zur Zahl automatisierter Fake- und Spamkonten auf der Plattform. Im Mai 2022 hatte er erklärt, die Übernahme sei „vorübergehend ausgesetzt“, bis verlässliche Angaben zum Anteil sogenannter Bots vorlägen. In weiteren Statements zweifelte Musk die offiziellen Unternehmenszahlen an und ließ durchblicken, der Anteil an solchen Konten könne deutlich höher sein.
Die Kläger – ehemalige Aktionäre, die zwischen Mai und Oktober 2022 Anteile verkauft hatten – führten an, dass Musks Aussagen den Aktienkurs stark beeinflusst und zu finanziellen Verlusten geführt hätten. Die Jury folgte dieser Argumentation in Teilen und kam zu dem Schluss, dass Musk Anleger irreführte und damit haftbar ist. Den Vorwurf eines systematischen Betrugsschemas wiesen die Geschworenen hingegen zurück.
Die Übernahme von Twitter war im April 2022 für rund 44 Milliarden US-Dollar vereinbart worden. Nach Musks öffentlichen Zweifeln an der Datenlage geriet der Deal kurzzeitig ins Stocken, im Oktober 2022 wurde er jedoch zum ursprünglich vereinbarten Preis abgeschlossen. Später erfolgte die Umbenennung des Unternehmens in X.
Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ist noch offen und wird in einem separaten Verfahrensschritt festgelegt. Vertreter der Kläger sprechen von einer Summe in Milliardenhöhe. Musks Anwälte kündigten an, gegen das Urteil vorzugehen, bezeichneten es als Zwischenetappe und äußerten die Erwartung, im Berufungsverfahren bessere Chancen zu haben.
Der Fall wirft erneut die Frage auf, welchen Einfluss öffentliche Äußerungen prominenter Unternehmer auf die Finanzmärkte haben können – insbesondere, wenn diese über Plattformen mit großer Reichweite verbreitet werden.
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