Bern – Inmitten der Nachwirkungen der Corona‑Pandemie gerät ein ehemaliger Kaderangestellter des staatseigenen Schweizer Rüstungsunternehmens RUAG in den Fokus der Strafjustiz: Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben, weil er angeblich ein gefälschtes Covid‑Impfzertifikat verwendet hat. Der Fall steht exemplarisch für juristische Auseinandersetzungen, die erst Jahre nach dem Höhepunkt staatlicher Covid‑Maßnahmen vor Gericht landen.
Die Anklage betrifft Gehilfenschaft zur Urkundenfälschung. Laut Gerichtsdokumenten sollen der frühere Manager und seine Ehefrau im Herbst 2021 über Vermittler gefälschte Impf‑Zertifikate erworben haben, um Covid‑Maßnahmen zu umgehen. Damals galten in der Schweiz strenge Zugangsbeschränkungen für Restaurants, Hallenbäder und Auslandsreisen: Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete mit gültigem Zertifikat durften diese Orte betreten.
Die Zertifikate waren in der Praxis häufig digital verknüpft mit persönlichen Gesundheitsdaten und galten als Nachweis über den Impfstatus. Gefälschte Dokumente waren nicht nur moralisch fragwürdig, sondern auch strafbar – ein Risiko, das viele offenbar dennoch eingingen, um Beschränkungen zu umgehen.
Ein Widerspruch zwischen öffentlicher Haltung und persönlichem Handeln
Interessant ist die Diskrepanz zwischen dem öffentlichen Auftreten des Managers und dem vorgeworfenen Verhalten: In einem Interview lobte er damals die Schutzkonzepte bei RUAG und die hohe Eigenverantwortung der Mitarbeitenden angesichts der Pandemie. Die Firma bestätigte zudem, dass der Manager eine erweiterte Personensicherheitsprüfung durchlaufen hatte – ein Verfahren, das besonders hohe Anforderungen an Integrität und Vertrauenswürdigkeit stellt.
Trotz dieser früheren positiven Darstellung kam es im Kanton Bern bereits 2024 zu einem Strafbefehl, nachdem der Manager und seine Frau wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung verurteilt wurden. Gegen diesen Strafbefehl wurde Einsprache erhoben – und nun hat die Staatsanwaltschaft im Dezember 2025 formell Anklage erhoben. Der Fall wird nun in einem regulären Gerichtsverfahren verhandelt.
Auch andere Berufsgruppen betroffen
Der Fall ist nicht isoliert: Unter den Beschuldigten für den Erwerb gefälschter Zertifikate taucht laut Recherchen von SRF auch ein leitender Arzt aus dem Kanton Bern auf. Er soll sich zu einer Zeit gefälschte Dokumente besorgt haben, als im Gesundheitswesen spezielle Zertifikatspflichten für Personal galten. Dieser Mediziner wurde per Strafbefehl verurteilt; gegen seine Anklage – wie beim Ex‑RUAG‑Manager – ist ebenfalls noch ein Verfahren anhängig.
Die Betroffenen – der ehemalige RUAG‑Manager, seine Frau und der Mediziner – haben sich gegenüber den Ermittlern nicht öffentlich geäußert. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Urteil.
Bedeutung über den Einzelfall hinaus
Rechtsexperten sehen in diesem Fall mehr als nur eine einzelne Urkundenfälschung: Für Personen in Führungspositionen, vor allem in staatsnahen Unternehmen, gelten besondere Erwartungen an rechtstaatliches Verhalten und Vorbildfunktion. Verstöße dagegen können nicht nur straf‑, sondern auch vertrauens‑ und sicherheitspolitische Fragen aufwerfen.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zeigt dieser Prozess, wie komplex die juristischen Nachwehen der Pandemie sind – und wie lange es dauern kann, bis rechtliche Klärungen auch für scheinbar klar geglaubte Situationen gefunden werden.
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