SATIRE
Horn, 25. November 2025. Mit der Inbetriebnahme der U-Boot-Flotte im Seealpsee und der Ausrüstung des VBS-Sekretariats mit Schlafbrillen der fünften Generation ist das Rüstungsprogramm 23 abgeschlossen. Wie die letzten Fälle der Militärgerichtsbarkeit zeigen, verlagert die Armeeführung ihren strategischen Fokus nun gnadenlos auf die Disziplin der Truppe.
Kartoffelstock
Wie Radio SRF 1 kürzlich berichtete, ereignete sich die Tat anlässlich einer Übung der Infanteriekompanie 344 im Raum Herzogenbuchsee–Langenthal. Ein bis dato unbescholtener Einzeltäter aus der Küchenmannschaft servierte dem Einheitskommandanten das aus Kartoffelstock, Kalbsgeschnetzeltem und Sauce bestehende Mittagessen unter Verletzung der klaren Instruktion, den Kartoffelstock mit einer Delle zu versehen und die Sauce wie in einem See darzureichen. Das zuständige Divisionsgericht verurteilte den Angeklagten zu sechs Monaten Freiheitsentzug und der Übernahme des Sachschadens (Beschädigung von Armeematerial in Form von fünf Saucenspritzern auf der Hose).
Verschlafener Einsatz
Ein besonders schwerer Fall ereignete sich am 3. Januar 2025 um 21:40 Uhr in Landquart, als der Militärmusikant Christian Carisch aus Ilanz/Glion im Lauf des Zapfenstreichs den Soloeinsatz verpasste. Gemäß Art. 180 MStG handelt es sich dabei um eine Nichtbefolgung von Dienstvorschriften, Art. 72, Abs. 3 MStG. Als leicht strafmildernd hielt die Verfügung fest: «Im Grunde liegt kein konkreter Verstoß gegen das MStG oder eine Verordnung vor …» Den Wehrpflichtigen wird erneut in Erinnerung gerufen, dass die Militärjustiz grundsätzlich pragmatisch vorgeht und sich bei der Verwirklichung ihrer pädagogischen Zielsetzungen nicht durch formaljuristische Bedenken behindern lässt.
Bombardierung von Winterthur
Ebenfalls wegen eines Disziplinarvergehens verurteilt wurde Korpskommandant Marc Parmelin, Kommandant der Schweizer Luftwaffe. Am Abend des 2. Januar 2025 überflogen französische Jagdbomber versehentlich die grenznahe Stadt Winterthur und warfen Brandbomben ab. Unsere Luftwaffe blieb am Boden, da niemand den befreundeten Franzosen den Spaß an ihrem Nationalfeiertag verderben wollte. Der Kommandant wurde zu einer Buße von 120 Franken verurteilt. Da die zerstörte Winterthurer Altstadt ohnehin baufällig gewesen sei und der Angeklagte über 2000 Diensttage geleistet hatte, wurde ihm die Strafe durch den Vorsteher des VBS zugunsten eines freundlichen Verweises erlassen.
Androhung von Gewalt
Die Armee duldet keine Nazis. Das weiß nun auch Hermann Gehring, der am Kompanieabend seines letzten Wiederholungskurses in Payerne nach ausgiebigem Alkoholkonsum erklärte, er würde im Ernstfall jeden fremden Soldaten erschießen, der ihn oder das Vaterland durch Gewaltanwendung bedrohen würde. Die Armeeführung schloss den gewaltbereiten Rechtsextremen sofort aus der Armee aus und ließ an der nachfolgenden Pressekonferenz keinen Zweifel an den friedfertigen Absichten unserer Landesverteidigung.
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