Bern – Viele ukrainische Geflüchtete haben in der Schweiz nicht in staatlichen Unterkünften, sondern bei privaten Gastfamilien Schutz gefunden. Eine vom Bundesrat veröffentlichte Evaluation zeigt positive Tendenzen bei sozialer, sprachlicher und beruflicher Integration – abschließend belegt sind diese Effekte jedoch nicht. Ob sich das Modell finanziell lohnt, bleibt offen.
Als im Frühjahr 2022 Hunderttausende Menschen vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine flohen, bot die spontane Solidarität der Zivilgesellschaft vielen Schutzsuchenden eine Unterkunft in privaten Haushalten. Der Bundesrat hat diese Erfahrung nun systematisch ausgewertet.
In Erfüllung des Postulats 23.3203 der Basler SP-Nationalrätin Samira Marti untersuchte die BSS Volkswirtschaftliche Beratung AG die Unterbringung von Geflüchteten mit Status S bei Gastfamilien. Die Studie kommt zum Schluss: Die private Unterbringung erleichterte den Alltag in der Schweiz und förderte Tendenzen zu besserer sozialer Integration, schnellerem Spracherwerb, kultureller Orientierung und beruflicher Eingliederung. Der direkte Austausch mit Einheimischen dürfte zudem die gesellschaftliche Akzeptanz und den Zusammenhalt gestärkt haben.
Gleichzeitig betont der Bundesrat, dass die positiven Effekte nicht abschliessend belegt werden konnten. Die Ukraine-Flüchtlinge bildeten eine gut ausgebildete, hochmotivierte Gruppe und genossen breite Unterstützung in der Bevölkerung. Ob sich ähnliche Ergebnisse bei anderen Herkunftsgruppen oder bei anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen erzielen lassen, bleibt offen.
Finanzielle Bilanz unklar
Auch die ökonomische Bewertung fällt zurückhaltend aus. Eine schnellere Arbeitsintegration könnte Sozialkosten senken, dem stehen jedoch Aufwände für Rekrutierung, Prüfung und Begleitung der Gastfamilien gegenüber. Der Bericht gibt keine klare Empfehlung, ob das Modell kostengünstiger ist als Kollektivunterkünfte oder dezentrale Wohnungen.
Der Bundesrat sieht dennoch Potenzial: Auch anerkannte Flüchtlinge könnten von privaten Unterkünften profitieren, sofern ausreichend Gastfamilien bereitstünden. Die Kantone werden eingeladen, das Instrument ergänzend zu prüfen – insbesondere bei ausserordentlichen Situationen wie Massenzuflügen. Gleichzeitig sollen staatliche Stellen und zivilgesellschaftliche Organisationen die private Unterbringung künftig besser unterstützen.
Einordnung
Die Evaluation liefert keine revolutionären Erkenntnisse, sondern bestätigt, was viele Gastfamilien und Geflüchtete bereits berichtet haben: Persönliche Beziehungen erleichtern den Einstieg in ein neues Land spürbar. Zugleich mahnt sie zur Vorsicht bei Verallgemeinerungen: Die Ukraine-Fluchtbewegung war in vielerlei Hinsicht ein Sonderfall – hohe Bildungsniveaus, starke europäische Solidarität und ein klar definierter Krieg als Fluchtgrund unterscheiden sie von anderen Migrationsbewegungen.
Für die Schweizer Integrationspolitik bleibt die Kernfrage bestehen: Wie viel Staat ist nötig, und wo kann die Zivilgesellschaft ergänzend wirken? Private Unterbringung kann ein wertvolles Instrument sein, ersetzt jedoch weder eine funktionierende staatliche Infrastruktur noch konsequente Integrationspolitik, die Spracherwerb, Arbeitsmarktintegration und Eigenverantwortung fördert.
Mit dem Bericht überlässt der Bundesrat den Kantonen die Entscheidung über den Ausbau des Angebots. In den kommenden Jahren wird sich zeigen, wie ernsthaft die Schweiz das Potenzial der Zivilgesellschaft in der Migrationspolitik nutzen möchte – jenseits spontaner Hilfsbereitschaft in Krisenzeiten.
Dokumente
- Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 23.3203 Marti Samira vom 16. März 2023Erfahrungen aus dem Ukraine-Krieg: Evaluation des Integrations- und Sparpotenzials einer Verstetigung der privaten Unterbringung im Asylwesen.PDF382.60 kB1. April 2026
- Schlussbericht Evaluation: Potenzial der privaten Unterbringung im Asylwesen. Studie zu Postulat 23.3203BSS Volkswirtschaftliche Beratung AG, Basel, 26. Mai 2025PDF3.21 MB26. Mai 2025
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