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  • 9. Oktober 2026 10:13

In einer Schweizer Facebook-Gruppe finden sich neben politischer Debatte persönliche Angriffe, Gewaltfantasien und weitreichende Behauptungen über Politik und Gesellschaft. Die Beiträge sagen nichts über jedes der rund 5700 Mitglieder aus. Sie zeigen aber, was in diesem digitalen Raum veröffentlicht wird.

Es sind manchmal nur wenige Worte.

„Links ist keine Meinung das ist eine Geisteskrankheit.“

„Volks- und Landesverräter gehören nicht ins Bundeshaus.“

Oder:

„Schneidet dem Idioten die Eier ab und Zunge dann gibt es so hoffe ich mal Ruhe.“

Die Sätze stammen aus der Facebook-Gruppe „Mir sind Eidgnosse und kämpfed für üsi Schwiiz“. Auf den für diesen Text vorliegenden Screenshots waren rund 5700 Mitglieder zu sehen.

Die zitierten Beiträge sind durch Screenshots dokumentiert. Die Namen der Verfasser sind bekannt, werden hier jedoch nicht veröffentlicht. Die Themen der Gruppe sind die großen Reizthemen der Schweizer Politik: Migration, Neutralität, Bundesrat, Europäische Union, Medien, Ukraine. Vieles davon ist normale politische Auseinandersetzung, manches scharf formuliert. Dazwischen stehen Kommentare, bei denen es nicht mehr nur um eine politische Position geht.

„Landesverräter“

Der Begriff taucht mehrfach auf.

„Wer das ablehnt, wird abgewählt‼️ Volks- und Landesverräter gehören nicht ins Bundeshaus‼️“, heißt es in einem Beitrag.

An anderer Stelle steht:

„das hat mit blocher nicht zu tun du dummkopf aber mit den verräter sp und grüne“

Und über mehrere Bundesräte:

„Ich verfluche Cassis, Jans, Baume und Pfister … das sind unsere Landesverräter.“

Das ist zunächst politische Polemik. Der Begriff „Verräter“ ist kein Straftatbestand.

Er verändert aber den Charakter einer Auseinandersetzung. Aus dem politischen Gegner wird jemand, dem die Loyalität zum eigenen Land abgesprochen wird. Das Argument tritt in den Hintergrund, die Person in den Vordergrund.

Der Ton bei Migration

Besonders deutlich zeigt sich das bei Beiträgen über Migration und Flüchtlinge. „Stoppt endlich diese scheisse mit denä Flüchtlingä u sans Papiers, ab in ihr Heimatland“, lautet ein Kommentar.

Ein anderer:

„Bleibt wo ihr seid. Es reicht an deutschen Horden.“

Und:

„Sowas gestörtes brauchen und wollen wir hier nicht! Sollen in den Iran zurück! Dort gehören sie hin und passen auch zu diesen mörderischen, perversen Mullahs!“

Daneben steht:

„Lieber nach hause schicken, wo sie her kommt.“

Eine restriktive Haltung zu Einwanderung oder Asyl ist eine politische Position. Sie darf vertreten werden. Anders verhält es sich mit pauschaler Herabsetzung aufgrund der Herkunft. Besonders drastisch ist ein Beitrag, in dem es heißt:

„Schade haben sie sich nicht alle gleichzeitig um die Ecke gebracht… So hätte sich ein Einwanderungsproblem von selber aufgelöst…“

In einem weiteren Kommentar werden Menschen als „Paks“ bezeichnet. Der Verfasser verbindet das mit der Forderung, sie vor der Einreise nach England zu kastrieren.

Ob eine konkrete Äußerung strafrechtlich relevant ist, hängt vom genauen Wortlaut, vom Zusammenhang und vom angesprochenen Personenkreis ab. Nicht jede geschmacklose oder menschenverachtende Äußerung erfüllt automatisch einen Straftatbestand.

Wenn Gewalt ins Spiel kommt

Bei manchen Beiträgen bleibt es nicht bei Beschimpfungen.

„Schneidet dem Idioten die Eier ab und Zunge dann gibt es so hoffe ich mal Ruhe.“

An anderer Stelle:

„Todesstrafe wäre noch besser.“

Ob damit eine konkrete Person bedroht werden sollte oder ob es sich um reine Polemik handelt, lässt sich aus den isolierten Sätzen nicht sicher ableiten. Gerade bei solchen Aussagen ist der vollständige Thread wichtig.

Fest steht zunächst nur: Gewalt wird in den dokumentierten Beiträgen als mögliche Antwort auf politische oder gesellschaftliche Konflikte formuliert.

Wahlbetrug, „EU Mafia“, Weltordnung

Daneben finden sich Beiträge, in denen politische Ereignisse in ein größeres Geflecht angeblicher Einflussnahme eingeordnet werden.

Ein Kommentar lautet:

„Das Problem ist Wahlbetrug. Ich bin überzeugt, das hat auch bei der 10 Mio Initiative gegriffen. Ein grosser Teil des Berner Establishments ist globalistisch unterwandert. Auch gewisse Medien.“

In einem anderen, wesentlich längeren Beitrag geht es um eine „EU Mafia“, „korrupten Marionetten“ und eine „Agenda der neuen Weltordnung 2030“. Politiker und internationale Organisationen werden darin miteinander verknüpft. Genannt werden unter anderem Merz, Macron, Selenskyj, von der Leyen, Cassis und Jans sowie WEF und WHO.

Kritik an Politikern, internationalen Organisationen oder der Europäischen Union ist selbstverständlich Teil des politischen Meinungsspektrums.

Die weitergehenden Behauptungen über eine koordinierte internationale Steuerung sind etwas anderes. Sie werden in dem dokumentierten Beitrag aufgestellt, ohne dass dort Belege dafür genannt werden.

Der Krieg in der Ukraine

Auch der Krieg in der Ukraine wird in dieser Sprache diskutiert.

„Irgendwie sind die Scharmützel in der Ukraine lustig. Russland bekommt die Gebiete, die USA die Rohstoffe und wir die Rechnung und die Sozialhilfeschmarotzer.“

Das ist eine politische Deutung des Krieges und zugleich eine polemische Aussage über dessen Folgen für die Schweiz. Mehr lässt sich aus diesem einzelnen Kommentar nicht seriös ableiten.

Er passt allerdings in ein Diskussionsumfeld, in dem politische Ereignisse häufig stark zugespitzt werden.

Der Gegner als „Idiot“

Auch die persönlichen Angriffe beschränken sich nicht auf einzelne Themen.

Über Menschen, die bestimmte Parteien wählen, heißt es:

„Manschen scheint nur ein kräftiger Schlag auf den Kopf zu helfen damit sie klar sehen.“

Ein anderer Beitrag lautet:

„schämen sollt ihr euch alle ihr linkes pak euch vergeht es noch und eure kinder werden euch verachten“

Und über das Schweizer Radio und Fernsehen:

„Die Linke machen so Umfrage ^^ SRF sind nur Linke Lumpen“

Das sind keine Argumente über ein bestimmtes Gesetz oder eine konkrete politische Entscheidung. Die Herabsetzung richtet sich unmittelbar gegen Menschen oder politische Gruppen.

Auch hier muss man unterscheiden. Eine grobe Beleidigung ist nicht automatisch eine Straftat. Sie zeigt aber, wie sich die Sprache in einer politischen Diskussion verändern kann: Der Gegner soll nicht mehr überzeugt, sondern abgewertet werden.

Wo das Strafrecht beginnt

Das Schweizer Strafrecht zieht die Grenze nicht einfach dort, wo ein Kommentar besonders beleidigend oder geschmacklos ist. Artikel 261bis des Strafgesetzbuches stellt unter bestimmten Voraussetzungen öffentliche Aufrufe zu Hass oder Diskriminierung wegen Rasse, Ethnie, Religion oder sexueller Orientierung unter Strafe. Erfasst sind auch bestimmte öffentliche Herabsetzungen, die aus einem solchen Grund in einer die Menschenwürde verletzenden Weise erfolgen.

Damit ist nicht gesagt, dass die hier zitierten Beiträge strafbar sind. Entscheidend sind jeweils Inhalt und Zusammenhang. Bei einer Aussage über Migranten etwa ist zu prüfen, worauf sie sich konkret bezieht, gegen welche Gruppe sie sich richtet und welches Merkmal angesprochen wird. Bei einem politischen Angriff auf eine Partei oder einen Bundesrat stellt sich eine andere rechtliche Frage.

Für den Artikel genügt deshalb der dokumentierte Befund. Eine strafrechtliche Bewertung einzelner Kommentare wäre Sache einer juristischen Prüfung.

Und die Administratoren?

Damit kommt die zweite Ebene ins Spiel. Das Bundesgericht hat sich bereits mit rassistischen Kommentaren Dritter auf einer öffentlichen Facebook-Seite beschäftigt. Die Verfasser der betreffenden Kommentare wurden wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Der Betreiber der Facebook-Seite wurde dagegen freigesprochen. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte er von den problematischen Kommentaren keine Kenntnis. Eine allgemeine Pflicht, sämtliche Kommentare auf seiner Seite laufend zu kontrollieren, bestand nicht.

Das Urteil ist deshalb für die Frage nach der Verantwortung von Gruppenadministratoren interessant. Es gibt keine einfache Regel nach dem Muster: Auf einer Seite steht ein problematischer Kommentar, also haftet automatisch der Betreiber. Ebenso wenig lässt sich daraus ableiten, dass der Betreiber unter allen Umständen außen vor ist. Entscheidend können die konkreten Umstände und insbesondere die Kenntnis von problematischen Inhalten sein.

Für die Gruppe stellt sich damit eine sehr konkrete Frage: Was wissen die Administratoren über solche Beiträge – und wie gehen sie damit um?

Werden Kommentare gelöscht? Werden Nutzer gesperrt? Werden Beiträge gemeldet? Gibt es Regeln für die Gruppe? Das sind Fragen, die sich aus den Screenshots allein nicht beantworten lassen.

Was die Gruppe nicht beweist

Die Gruppe hat mehrere tausend Mitglieder. Aus den dokumentierten Kommentaren lässt sich deshalb keine einheitliche Haltung aller Mitglieder ableiten. Nicht jeder, der dort Mitglied ist, teilt diese Aussagen. Manche dürften widersprechen, andere lesen nur mit. Auch die Häufigkeit einzelner Kommentare sagt noch nichts darüber aus, wie die Mehrheit der Gruppe denkt.

Der belastbare Befund ist kleiner – und gerade deshalb genauer:

Diese Aussagen wurden dort veröffentlicht.

Die Namen der Verfasser sind bekannt und die Beiträge durch Screenshots dokumentiert. Ihre Namen werden hier nicht veröffentlicht.

Die Grenze des politischen Streits

Über Migration kann gestritten werden. Über Neutralität ebenso. Über den Bundesrat, die EU, die Medien, die Ukraine und darüber, wie die Schweiz mit ihrer internationalen Rolle umgehen soll. All das gehört zur politischen Auseinandersetzung.

Schwieriger wird es dort, wo der politische Gegner zum „Landesverräter“ wird, Menschen wegen ihrer Herkunft pauschal abgewertet werden oder Gewalt als Antwort auf politische Konflikte auftaucht.

Und dann bleibt die Frage, die sich aus den Beiträgen allein nicht beantworten lässt:

Wie gehen diejenigen damit um, die für den digitalen Raum verantwortlich sind?

Ob und wann Administratoren von den fraglichen Beiträgen Kenntnis hatten, ob sie gemeldet oder gelöscht wurden und welche Regeln in der Gruppe tatsächlich gelten, wäre deshalb der nächste Teil der Recherche.

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By Sarah Koller

Sarah Koller schreibt vor allem zu Gesundheits- und Wissenschaftsthemen, behandelt aber auch soziale und historische Fragestellungen. Ihre Texte zeichnen sich durch Vielseitigkeit und die Fähigkeit aus, komplexe Inhalte verständlich aufzubereiten.

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