KOMMENTAR
Die Junge SVP wirbt für die Neutralitätsinitiative mit einem Video, das wie eine SRF-Nachrichtensendung aufgemacht ist. Ein fiktiver Krieg, ein imitierter Nachrichtensprecher und das «Tagesschau»-Design sollen zeigen, wohin eine weniger strikte Neutralität führen könnte. Fragwürdig ist dabei weniger die politische Warnung als die Art, wie sie präsentiert wird.
Am Anfang könnte man das Video für einen Moment mit einer Nachrichtensendung verwechseln. Das SRF-Logo erscheint, das bekannte «Tagesschau»-Intro läuft. Dann folgt ein Sprecher mit einer Meldung über einen Krieg, in den die Schweiz verwickelt sei. Schweizer Soldaten würden aufgeboten.
Das ist nicht passiert. Es ist ein Szenario, das die Junge SVP für ihren Abstimmungskampf produziert hat. Im weiteren Verlauf des Videos wird der Tod eines Schweizer Soldaten an der Front dargestellt. Nach der Darstellung von Watson wird dabei nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine fiktive Geschichte handelt. Die Junge SVP verbreitete den Film in den sozialen Medien und verband ihn mit der Botschaft: «Wir wollen keinen Krieg!»
Das Schweizer Radio und Fernsehen hat mit der Produktion nichts zu tun. Nach Angaben von SRF wurden Logo und «Tagesschau»-Intro ohne Wissen und Einverständnis des Senders verwendet. Die SRG stehe deshalb mit der Jungen SVP im Dialog.
Man sollte den Vorgang trotzdem präzise beschreiben. Die Junge SVP hat keine echte SRF-Sendung verändert und auch keine Nachricht des Senders manipuliert. Sie hat eine Nachrichtensendung nachgebaut und deren Erscheinungsbild für einen Wahlkampfspot verwendet. Das ist ein Unterschied. Und zugleich der entscheidende Punkt.
Eine politische Botschaft im Gewand einer Nachricht
Parteien dürfen Wahlkampf machen. Sie dürfen übertreiben, dramatisieren und vor Entwicklungen warnen, die sie für gefährlich halten. Auch ein Szenario, in dem Schweizer Soldaten in einen Krieg geschickt werden, ist als politische Zuspitzung nicht an sich ungewöhnlich.
Die Junge SVP hätte dieses Szenario auch als gewöhnlichen Wahlkampfspot zeigen können. Stattdessen beginnt der Film mit den vertrauten Signalen einer Nachrichtensendung.
Das ist mehr als eine Frage des Geschmacks. Wer eine politische Botschaft in der Form einer Nachricht präsentiert, verändert, wie sie zunächst wahrgenommen wird. Das SRF-Logo steht für eine journalistische Quelle. Das «Tagesschau»-Intro kündigt normalerweise keine Parteipropaganda an, sondern die Berichterstattung über tatsächliche Ereignisse.
Im Video wird diese Erwartung genutzt, obwohl das anschließende Geschehen erfunden ist. Ob die konkrete Verwendung des Logos und der Gestaltung rechtlich zulässig ist, ist damit noch nicht beantwortet. Dafür wäre eine juristische Prüfung erforderlich. Politisch lässt sich der Vorgang aber durchaus bewerten: Die Kampagne hätte ihre Warnung als politische Warnung kenntlich machen können. Sie hat sich stattdessen für die Anmutung einer Nachricht entschieden.
Das verdient Kritik.
Worum es bei der Abstimmung tatsächlich geht
Die politische Auseinandersetzung, für die das Video wirbt, ist keineswegs nebensächlich. Am 27. September stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» ab.
Die Initiative will die Neutralität detaillierter und verbindlicher in der Bundesverfassung festschreiben. Unter anderem soll die Schweiz keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten dürfen. Eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen soll grundsätzlich nur im Fall eines Angriffs auf die Schweiz oder eines unmittelbar drohenden Angriffs möglich sein.
Auch die Sanktionspolitik würde sich verändern. Die Initiative sieht grundsätzlich vor, dass die Schweiz keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten verhängt, sofern diese nicht vom UNO-Sicherheitsrat beschlossen wurden. Die heutige Politik gegenüber Russland wäre davon unmittelbar betroffen.
Bundesrat und Parlament lehnen die Vorlage ab. Aus ihrer Sicht ist die Neutralität bereits in der Verfassung verankert. Eine weitergehende Festschreibung würde den Spielraum der Schweiz in der Aussen- und Sicherheitspolitik unnötig einschränken.
Die Befürworter argumentieren umgekehrt, dass gerade diese Spielräume in den vergangenen Jahren dazu geführt hätten, dass die Schweiz ihre Neutralität schleichend aufgeweicht habe. Sie wollen deshalb klare verfassungsrechtliche Grenzen.
Das sind politische Positionen, über die sich vernünftig streiten lässt. Die Abstimmung entscheidet allerdings nicht unmittelbar darüber, ob Schweizer Soldaten in einen Krieg ziehen.
Zwischen Neutralität und Mobilmachung liegen einige Schritte
Genau diese Unterscheidung verschwindet im Video weitgehend. Die Botschaft ist zugespitzt: Wird die Neutralitätsinitiative nicht angenommen, droht der Schweiz die Verwicklung in einen Krieg. Schweizer Soldaten könnten kämpfen und sterben.
Als Warnung vor einem möglichen langfristigen Risiko kann eine solche Argumentation Teil eines politischen Abstimmungskampfes sein. Sie ist aber keine Beschreibung dessen, was nach einer Ablehnung der Initiative tatsächlich geschehen würde. Eine solche Ablehnung löst keine Mobilmachung aus. Sie bedeutet auch nicht, dass die Schweiz einem Militärbündnis beitritt oder Soldaten ins Ausland schickt.
Dazwischen liegen politische Entscheidungen und internationale Entwicklungen. Das macht die politische Position der Jungen SVP nicht automatisch falsch. Wer für eine möglichst strikte Neutralität eintritt, kann durchaus argumentieren, dass jede Annäherung an militärische Bündnisse die Gefahr einer späteren Verwicklung erhöht. Ebenso können die Gegner der Initiative argumentieren, dass ein Staat seine Sicherheits- und Außenpolitik nicht durch zu starre Verfassungsregeln festlegen sollte.
Aber eine politische Risikoabwägung ist etwas anderes als eine Nachricht über einen Krieg, der bereits begonnen hat.
Warum das SRF-Logo nicht nebensächlich ist
Die Wahl des Formats ist deshalb entscheidend. Ein Wahlkampfspot ist als solcher erkennbar. Sein Absender ist eine Partei, die ein Interesse daran hat, die Zuschauer von ihrer Position zu überzeugen. Eine Nachrichtensendung hat eine andere Funktion. Sie soll über ein Ereignis informieren und dessen Wahrheitsgehalt journalistisch prüfen.
Die Junge SVP übernimmt nun genau jene äußeren Merkmale, die diesen Unterschied normalerweise markieren. Das ist nicht deshalb problematisch, weil SRF eine besondere politische Autorität besitzen würde. Im Gegenteil: Die SVP gehört seit Jahren zu den schärfsten Kritikern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gerade deshalb fällt auf, dass ihre Jugendorganisation ausgerechnet dessen bekanntestes Nachrichtenformat für eine eigene politische Botschaft nachahmt.
Das zeigt auch, welche Wirkung eine etablierte Medienmarke haben kann. Man muss einen Sender nicht mögen, um zu wissen, dass sein Logo beim Publikum eine bestimmte Erwartung erzeugt. Genau diese Erwartung macht sich das Video zunutze.
Dafür braucht es keine künstliche Intelligenz
Der Fall wird leicht mit der Debatte über Deepfakes in Verbindung gebracht. Technisch ist das Video jedoch viel einfacher. Es genügt, die Form einer Nachricht zu kopieren. Logo, Vorspann, Sprecher, dramatische Meldung – mehr braucht es nicht, um einem fiktiven Ereignis die Anmutung einer Nachricht zu geben. Die Methode ist weniger spektakulär als ein perfekt erzeugter KI-Deepfake. Das Problem dahinter ist aber ähnlich: Der Zuschauer soll die Herkunft und den Charakter eines Inhalts möglichst schnell erkennen – oder eben zunächst falsch einordnen.
Das gewinnt an Bedeutung, weil politische Videos heute nicht mehr unbedingt dort gesehen werden, wo sie ursprünglich veröffentlicht wurden. Ein Ausschnitt kann weitergeschickt, neu hochgeladen oder ohne den ursprünglichen Begleittext verbreitet werden. Dann bleibt möglicherweise nur noch das Bild einer vermeintlichen Nachricht.
Die Verantwortung dafür liegt nicht beim Zuschauer. Die Entscheidung für diese Form der Kommunikation trifft derjenige, der den Film produziert.
Kritik an der Methode, nicht am politischen Gegner
Man muss daraus keinen Grundsatzstreit über zulässigen und unzulässigen Wahlkampf machen. Die politische Auseinandersetzung darf hart sein. Die Junge SVP darf die bisherige Neutralitätspolitik kritisieren. Sie darf vor einer engeren Zusammenarbeit mit internationalen Partnern warnen. Sie darf behaupten, dass eine weniger strikte Neutralität die Schweiz einem größeren Risiko aussetzt. Sie sollte diese Aussagen aber als das kenntlich machen, was sie sind: politische Argumente.
Gerade weil die Neutralitätsinitiative weitreichende Fragen aufwirft, wäre das auch nicht schwierig. Es geht um Sanktionen, internationale Zusammenarbeit und den Handlungsspielraum des Bundesrats. Darüber gibt es genügend Stoff für einen harten Abstimmungskampf. Der Umweg über eine nachgeahmte Nachrichtensendung ist dafür nicht nötig.
Er hat einen anderen Effekt. Die Partei erzählt nicht nur, was ihrer Ansicht nach passieren könnte. Sie stellt zunächst eine Nachrichtensituation her, in der das Publikum das Ereignis als bereits eingetreten wahrnimmt. Erst danach wird deutlich, dass es um eine politische Kampagne geht. Das ist die Schwachstelle des Videos.
Die direkte Demokratie braucht keine künstliche Nachricht
Gerade in einem Land, in dem Volksabstimmungen einen so großen Teil der politischen Entscheidungsfindung ausmachen, ist die Unterscheidung wichtig. Die Bürger müssen nicht vor drastischen Wahlkampfbildern geschützt werden. Sie müssen auch nicht vor politischen Übertreibungen bewahrt werden. Was sie erwarten dürfen, ist Klarheit darüber, wer ihnen gerade etwas berichtet und wer sie von etwas überzeugen möchte.
Bei der Neutralitätsinitiative gibt es dafür genügend echte Fragen. Soll die Schweiz Sanktionen gegen kriegführende Staaten weiterhin mittragen können? Wie eng darf sie sicherheitspolitisch mit anderen Staaten und Bündnissen zusammenarbeiten? Wie viel Spielraum soll der Bundesrat in einer internationalen Krise haben? Und bietet eine besonders strikte Neutralität tatsächlich mehr Sicherheit?
Darüber kann man streiten.
Die Junge SVP hat sich entschieden, die Auseinandersetzung mit einem fiktiven Nachrichtenbeitrag zu führen. Das ist ihr gutes Recht, soweit es die rechtlichen Grenzen nicht überschreitet. Es ist aber ebenso legitim, die Methode zu kritisieren. Denn politische Werbung muss nicht wie eine Nachricht aussehen, um Wirkung zu erzielen. Und wer das Erscheinungsbild einer Nachricht übernimmt, sollte sich gefallen lassen, dass gefragt wird, warum.
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