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  • 9. Oktober 2026 10:18

Wenn aus linken Unterstützern plötzlich «die Grünen» werden

ByLena Wallner

Sep. 4, 2026

Eine Abstimmungszeitung zur Schweizer Neutralitätsinitiative erweckt in ihrer französischen Fassung den Eindruck, die Grünen unterstützten die Vorlage. Ein Berner Zivilgericht hat die Formulierung beanstandet. Der Fall zeigt, wie schnell politische Zuspitzung rechtliche Grenzen erreichen kann.

Bern – Im Schweizer Abstimmungskampf über die Neutralität geht es derzeit nicht nur um die Frage, welche Rolle das Land künftig zwischen den Machtblöcken spielen soll. Es geht auch um einen Satz auf der letzten Seite einer Abstimmungszeitung. «La gauche et les Verts disent oui» – die Linke und die Grünen sagen Ja. So steht es in der französischen Ausgabe einer Publikation, mit der das Komitee hinter der Neutralitätsinitiative für seine Vorlage wirbt.

Das Problem: Die Grünen Schweiz sagen Nein.

Wie 20 Minuten berichtet, hat ein Berner Zivilgericht die französische Fassung in einer superprovisorischen Verfügung als widerrechtlich beurteilt und eine Anpassung angeordnet. Die Anordnung erging demnach unter Androhung der Straffolgen nach Artikel 292 des Strafgesetzbuches; bei einer Missachtung droht eine Busse von bis zu 10’000 Franken.

Der Streit dreht sich insbesondere um die Formulierung «les Verts». Im Französischen ist dies zugleich die etablierte Bezeichnung der Partei der Grünen. Damit ist ein ungewöhnlicher Konflikt entstanden: Die Befürworter der Initiative können tatsächlich auf Unterstützung aus dem linken politischen Spektrum verweisen. Nur stammt diese Unterstützung nicht von der Partei der Grünen.

Ein Unterschied von zwei Wörtern

Die Abstimmungszeitung wird vom Ja-Komitee zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» verbreitet. Nach Angaben des Komitees werden mehr als vier Millionen Exemplare in Schweizer Haushalte verschickt. Auf ihren Seiten kommen Befürworter aus unterschiedlichen politischen Milieus zu Wort, darunter auch einzelne Vertreter aus dem linken und pazifistischen Spektrum.

Das ist für die Kampagne durchaus von Bedeutung. Die Neutralitätsinitiative ist eng mit dem rechtskonservativen Lager verbunden und wird insbesondere von Kreisen um den ehemaligen SVP-Bundesrat Christoph Blocher unterstützt. Zugleich gibt es Befürworter, deren Motive anders gelagert sind: Sie wenden sich gegen eine Annäherung der Schweiz an die Nato, lehnen eine stärkere Einbindung in westliche Sicherheitsstrukturen ab oder stehen der Sanktionspolitik gegenüber Russland skeptisch gegenüber.

Eine solche politische Querfront kann also durchaus existieren. Sie rechtfertigt allerdings nicht ohne weiteres die Aussage, die Grünen unterstützten die Vorlage. Die Partei empfiehlt für die Abstimmung vom 27. September ein Nein. Gerade deshalb kommt der sprachlichen Differenz zwischen den beiden Ausgaben der Zeitung Bedeutung zu. In der deutschen Fassung steht «Grüne und Linke sagen Ja». Das lässt sich zumindest theoretisch als Hinweis auf politische Strömungen oder einzelne Personen verstehen. In der französischen Ausgabe heißt es dagegen «La gauche et les Verts disent oui».

«Les Verts» bezeichnet im französischsprachigen politischen Sprachgebrauch aber auch die Partei der Grünen. Genau diese mögliche Verwechslung bildet den Kern des Rechtsstreits.

Die Grünen wehren sich

Die Grünen wollten die Darstellung nicht hinnehmen und gingen vor Gericht. Federführend beteiligt war der Waadtländer Grünen-Nationalrat und Anwalt Raphaël Mahaim. Nach dessen Angaben verlangen die Grünen eine Korrektur der Darstellung. Weitere rechtliche Schritte, unter anderem in Bezug auf Schadenersatz, sollen folgen. Mahaim argumentiert, die beanstandete Aussage verletze die Persönlichkeitsrechte der Partei. Der juristische Kern des Falls liegt dabei nicht in der Frage, ob einzelne Menschen aus dem linken Spektrum die Neutralitätsinitiative unterstützen dürfen oder dies tatsächlich tun. Das steht außer Frage.

Entscheidend ist vielmehr, welchen Eindruck eine konkrete Aussage bei den Stimmberechtigten erweckt. Das ist im Abstimmungskampf nicht nebensächlich. Parteien und politische Komitees werben um die Zustimmung der Bevölkerung, indem sie mit prominenten Namen, Verbänden und politischen Lagern argumentieren. Wer dabei den Eindruck erweckt, eine Partei unterstütze eine Vorlage, obwohl sie diese ablehnt, verändert die politische Aussage erheblich.

Die superprovisorische Verfügung ist allerdings keine abschließende Entscheidung über sämtliche Rechtsfragen des Falls. Sie dient dazu, eine mögliche Rechtsverletzung während des laufenden Verfahrens vorläufig zu verhindern. Über weitere rechtliche Ansprüche ist damit nicht zwingend entschieden.

Eine Initiative über die Schweizer Neutralität

Der Streit um die Abstimmungszeitung fällt in eine politisch besonders aufgeladene Auseinandersetzung. Am 27. September stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Neutralitätsinitiative ab. Die Vorlage will die «immerwährende und bewaffnete» Neutralität ausdrücklich in der Bundesverfassung verankern und die bisherige Neutralitätspolitik in mehreren Punkten verschärfen.

Im Zentrum steht unter anderem die Frage, wie sich die Schweiz künftig gegenüber internationalen Sanktionen und militärischen Kooperationen verhalten soll. Die Initianten wollen verhindern, dass sich die Schweiz schrittweise in die Sanktions- und Sicherheitspolitik westlicher Staaten einbindet. Der Bundesrat und das Parlament lehnen die Initiative ab und warnen vor einer Einschränkung des außenpolitischen Handlungsspielraums. Auch die Grünen stellen sich gegen die Vorlage.

Damit stehen sie politisch zwar auf derselben Seite wie andere Parteien und Organisationen, die die Initiative ebenfalls ablehnen – nicht aber auf derselben Seite wie die Befürworter, die sich auf die Grünen berufen.

Unterstützung von links gibt es tatsächlich

Gerade diese Überschneidungen machen den Fall interessant. Die Initianten können auf Personen aus dem pazifistischen und linken Spektrum verweisen, die ihre Vorlage unterstützen. Deren Beweggründe sind nicht notwendigerweise dieselben wie jene des rechtskonservativen Lagers. Manche lehnen militärische Bündnisse grundsätzlich ab. Andere sehen die Schweizer Beteiligung an internationalen Sanktionen kritisch. Wieder andere wenden sich gegen eine stärkere sicherheitspolitische Anbindung an westliche Staaten.

Politisch kann das für die Befürworter attraktiv sein: Eine Initiative, die stark mit der politischen Rechten verbunden wird, lässt sich als breiteres Projekt darstellen. Doch zwischen «einige Linke unterstützen die Initiative» und «die Grünen sagen Ja» liegt ein entscheidender Unterschied. Der erste Satz beschreibt eine politische Realität. Der zweite behauptet eine Parteiposition. Genau an dieser Grenze liegt der juristische Kern des Streits.

Wenn politische Zuspitzung zur Tatsachenbehauptung wird

Dass ein solcher Konflikt vor Gericht landet, ist auch ein Zeichen für die zunehmende Professionalisierung politischer Kampagnen. Abstimmungszeitungen, Mailings, digitale Werbung und soziale Medien ermöglichen es, politische Botschaften in kurzer Zeit an Millionen Stimmberechtigte zu verbreiten. Eine falsche Zuordnung kann dabei eine Wirkung entfalten, die sich später nur schwer korrigieren lässt.

Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass der Versand der Zeitung nach Angaben des Komitees bereits abgeschlossen war, als die gerichtliche Verfügung bekannt wurde. Komitee-Präsident Walter Wobmann sagte gegenüber 20 Minuten, man nehme die Entscheidung gelassen und werde prüfen, wie weiter vorzugehen sei. Nach Angaben des Komitees wurden mehr als vier Millionen Exemplare verschickt. Ein gedrucktes Abstimmungsblatt lässt sich nicht ohne weiteres aus den Briefkästen zurückholen.

Damit bleibt auch nach einer gerichtlichen Korrektur die politische Wirkung der ursprünglichen Aussage bestehen. Der Fall berührt deshalb eine grundsätzliche Frage des Schweizer Abstimmungskampfes: Wie weit darf politische Zuspitzung gehen, bevor aus einer zulässigen Vereinfachung eine irreführende Tatsachenbehauptung wird? Die Frage ist gerade bei Volksabstimmungen von Bedeutung. Die direkte Demokratie lebt von zugespitzten politischen Auseinandersetzungen. Sie setzt aber zugleich voraus, dass die Stimmberechtigten erkennen können, wer welche Position vertritt.

Im Fall der Neutralitätsinitiative ist die Lage bei den Grünen eindeutig: Unterstützung aus dem linken Spektrum gibt es. Die Grünen als Partei unterstützen die Vorlage jedoch nicht. Sie empfehlen ein Nein.

Das Berner Gericht hat nun vorläufig dafür gesorgt, dass zumindest die französische Fassung der Abstimmungszeitung diesen Unterschied nicht weiter verwischt. Über die Zukunft der Schweizer Neutralität entscheiden am Ende allerdings nicht die Initianten und auch nicht das Gericht, sondern die Stimmberechtigten – am 27. September an der Urne.

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By Lena Wallner

Lena Wallner ist Journalistin und behandelt vor allem politische und gesellschaftliche Themen. Sie schreibt über aktuelle Entwicklungen und gesellschaftliche Zusammenhänge. Ihre Texte zeichnen sich durch ein ausgezeichnetes Netzwerk und die Einbindung relevanter Quellen aus.

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