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  • 8. September 2026 20:19

Wer die Öffentlichkeit manipuliert, muss Verantwortung tragen

ByAnton Aeberhard

Aug. 17, 2026

Desinformation ist ein Problem. Aber der demokratische Staat darf nicht zum Richter über die Wahrheit werden.

Es gehört zu den widersprüchlichsten Aufgaben einer liberalen Demokratie, ihre Öffentlichkeit vor gezielter Täuschung zu schützen, ohne dabei jene Freiheit zu zerstören, die eine offene Gesellschaft überhaupt erst ausmacht. Die Debatte über Desinformation wird deshalb häufig falsch geführt. Sie beginnt zu oft mit der Forderung, „Fake News“ zu verbieten – und endet bei der ebenso pauschalen Gegenposition, jede Regulierung sei Zensur.

Beides greift zu kurz.

Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Welche Verantwortung trägt ein Unternehmen, das Informationen nicht nur veröffentlicht, sondern ihre Verbreitung organisiert, algorithmisch verstärkt, monetarisiert und damit die Bedingungen öffentlicher Kommunikation mitbestimmt?

Die Antwort darauf ist nicht länger nur theoretisch. In Europa und anderen Teilen der Welt entstehen bereits Rechtsordnungen, die Plattformen für bestimmte systemische Risiken und Pflichtverletzungen verantwortlich machen. Zugleich zeigt die wissenschaftliche Forschung, dass die Wirkungen von Desinformation komplexer sind, als manche politische Debatte suggeriert.

Wer daraus eine vernünftige Regulierung ableiten will, muss beides ernst nehmen: die tatsächlichen Gefahren – und die Grenzen unseres Wissens.

Nicht jeder Irrtum ist Desinformation

Zunächst ist eine begriffliche Klärung notwendig. Misinformation bezeichnet im wissenschaftlichen und politischen Sprachgebrauch im Allgemeinen falsche oder irreführende Informationen, die auch ohne Täuschungsabsicht weitergegeben werden können. Desinformation bezeichnet demgegenüber typischerweise Informationen, die mit der Absicht verbreitet werden, zu täuschen oder zu manipulieren.

Diese Unterscheidung ist nicht akademische Wortklauberei. Ein Journalist kann sich irren. Ein Wissenschaftler kann eine falsche Prognose abgeben. Ein Bürger kann eine falsche Behauptung aus gutem Glauben weiterverbreiten. Keiner dieser Fälle rechtfertigt automatisch eine staatliche Sanktion. Eine demokratische Gesellschaft muss Irrtum aushalten.

Anders liegt der Fall bei einer nachweisbaren Täuschungsabsicht, bei organisierten Manipulationskampagnen oder dort, wo Plattformen trotz konkreter Kenntnis systematischer Rechtsverstöße untätig bleiben. Noch eine weitere Unterscheidung ist notwendig: Die Existenz von Desinformation ist empirisch gut dokumentiert; ihre konkrete Wirkung auf politische Entscheidungen ist dagegen erheblich schwieriger zu bestimmen.

Eine 2024 in Nature veröffentlichte wissenschaftliche Perspektive warnte ausdrücklich davor, aus der bloßen Existenz von Online-Desinformation weitreichende Schlussfolgerungen über ihre gesellschaftlichen Schäden abzuleiten. Die Forschung sei heterogen, und manche besonders weit verbreiteten Behauptungen über die politische Wirkung sozialer Medien ließen sich empirisch nicht in dieser Allgemeinheit halten. Das ist kein Argument für Untätigkeit. Es ist ein Argument für präzise Regulierung statt Alarmismus.

Die Menschen sind nicht hilflos gegenüber falschen Nachrichten

Auch die verbreitete Vorstellung, Bürger könnten Wahrheit und Lüge im Internet grundsätzlich nicht auseinanderhalten, wird von der Forschung nicht bestätigt. Eine 2025 in Nature Human Behaviour veröffentlichte systematische Übersichtsarbeit und Metaanalyse wertete 303 Effektstärken aus 67 experimentellen Studien mit insgesamt 194.438 Teilnehmern aus 40 Ländern aus. Im Durchschnitt konnten die Teilnehmer wahre Nachrichten besser als falsche erkennen.

Das Ergebnis ist bemerkenswert: Die Öffentlichkeit ist keineswegs grundsätzlich unfähig, zwischen wahr und falsch zu unterscheiden. Doch daraus folgt ebenso wenig, dass Desinformation harmlos wäre. Menschen können sich irren, bestimmte Inhalte können emotional besonders wirksam sein, und digitale Plattformen verändern die Geschwindigkeit und Reichweite der Verbreitung.

Vor allem aber darf die politische Antwort nicht auf der Annahme beruhen, dass eine staatliche Instanz zuverlässig für jeden Bürger entscheiden könne, was wahr und was falsch ist. Denn damit würde das eigentliche Problem lediglich verlagert.

Die größere Macht liegt bei den Vermittlern

Die entscheidende Veränderung des digitalen Zeitalters liegt darin, dass Informationsunternehmen nicht mehr nur Inhalte transportieren.

Sie sortieren sie.
Sie empfehlen sie.
Sie priorisieren sie.

Sie entscheiden, welche Beiträge ein Nutzer zuerst sieht und welche faktisch unsichtbar bleiben.

Damit wird die Frage der Verantwortung komplizierter. Ein Unternehmen, das lediglich eine technische Infrastruktur bereitstellt, ist etwas anderes als ein Unternehmen, dessen Geschäftsmodell darauf beruht, Aufmerksamkeit zu maximieren und Inhalte algorithmisch zu empfehlen. Die politische Forderung sollte deshalb nicht lauten: „Bestraft Medien für falsche Nachrichten.“

Sie sollte lauten:

Wer eine zentrale Informationsinfrastruktur betreibt, muss für vorhersehbare und systematische Risiken dieser Infrastruktur angemessene Vorsorge treffen.

Das ist ein wesentlich engerer und rechtsstaatlich belastbarer Grundsatz.

Europa hat diesen Gedanken bereits in Gesetzesform gebracht

Der wichtigste praktische Versuch findet sich in der Europäischen Union. Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen dazu, systemische Risiken ihrer Dienste zu untersuchen und Maßnahmen zu deren Eindämmung zu ergreifen. Die Regulierung konzentriert sich damit nicht auf eine allgemeine staatliche Definition dessen, was politisch „wahr“ sein soll, sondern auf die Pflichten der Plattformen und die Risiken ihrer Systeme.

Die Europäische Kommission kann bei festgestellten Verstößen Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Anbieters verhängen. Die Höhe muss unter anderem Schwere, Dauer und Wiederholung des Verstoßes berücksichtigen. Das ist bereits eine Form dessen, was häufig gefordert wird, wenn von „Bestrafung“ der Plattformen gesprochen wird.

Entscheidend ist jedoch: Bestraft wird nicht einfach die falsche Meinung. Bestraft werden kann die Verletzung einer gesetzlichen Verpflichtung. Das ist der Unterschied zwischen einer liberalen Plattformregulierung und einem staatlichen Wahrheitsministerium.

Deutschland hat die Infrastruktur dafür geschaffen

Auch Deutschland ist längst Teil dieses Systems. Seit Mai 2024 arbeitet bei der Bundesnetzagentur der deutsche Digital Services Coordinator. Nutzer können dort mögliche Verstöße gegen den DSA melden. Die Behörde untersucht dabei nicht selbst, welche politische Meinung richtig ist. Sie überprüft vielmehr, ob Dienste ihre gesetzlichen Pflichten einhalten. Die Bundesnetzagentur stellt ausdrücklich klar, dass sie selbst nicht über die Entfernung einzelner Inhalte entscheidet.

Die Entwicklung ist bereits messbar. 2025 gingen beim deutschen Digital Services Coordinator mehr als 2.000 Beschwerden zu möglichen DSA-Verstößen ein. Insgesamt wurden 26 nationale Verwaltungsverfahren gegen Vermittlungsdienste eingeleitet. Schwerpunkte waren unter anderem mangelhafte Melde- und Abhilfeverfahren, unzureichende Begründungen von Entscheidungen sowie Defizite beim internen Beschwerdemanagement.

Auch 2026 wurden Verfahren eingeleitet. Im Juni nahm die Bundesnetzagentur beispielsweise Ermittlungen gegen die Spieleplattform Steam auf. Bemerkenswert war dabei ausdrücklich, dass es nicht um die unmittelbare Entfernung eines bestimmten Inhalts ging, sondern um die Frage, ob Steam seine gesetzlichen Sorgfaltspflichten erfüllt.

Genau darin liegt die Zukunft der Regulierung. Nicht der Staat entscheidet für jeden Bürger, was er glauben darf. Der Staat überprüft, ob mächtige digitale Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen.

Das ist ein erheblicher Unterschied zur Zensur

Die Unterscheidung wird in der politischen Debatte häufig verwischt. Wenn eine Behörde einem Medium vorschreibt, welche politische Position es vertreten darf, handelt es sich um einen tiefen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit. Wenn eine Behörde dagegen verlangt, dass eine Plattform ein funktionierendes Verfahren zur Meldung rechtswidriger Inhalte bereitstellt, Entscheidungen begründet oder gesetzlich vorgeschriebene Risikoprüfungen durchführt, ist das etwas anderes.

Das bedeutet nicht, dass solche Regulierung automatisch unproblematisch wäre. Auch eine scheinbar neutrale Regulierung kann mittelbar Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit haben. Deshalb muss jede solche Maßnahme verhältnismäßig, transparent und gerichtlich überprüfbar sein. Der DSA enthält entsprechende Rechtsschutzmechanismen. Entscheidungen der Europäischen Kommission können vor den EU-Gerichten angefochten werden.

Singapur zeigt, wie weit man gehen kann – und warum Vorsicht geboten ist

Ein besonders weitreichendes Modell existiert in Singapur. Der Protection from Online Falsehoods and Manipulation Act (POFMA) erlaubt sogenannte Correction Directions. Sie verlangen grundsätzlich nicht, dass ein falscher Beitrag gelöscht wird. Stattdessen muss eine Korrektur zusammen mit einem Hinweis auf die staatliche Klarstellung veröffentlicht werden. In schwereren Fällen sind weitergehende Maßnahmen möglich.

Das System ist nicht bloß theoretisch. Websites, die innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten drei oder mehr unterschiedliche Falschinformationen verbreitet haben, die Gegenstand entsprechender POFMA-Anordnungen waren, können als Declared Online Locations eingestuft werden. Solche Angebote dürfen in Singapur nicht von der Verbreitung der betreffenden Falschinformationen profitieren.

2026 gab es weiterhin entsprechende Maßnahmen. Im April 2026 wurde beispielsweise ein Strafverfahren wegen der Nichtbefolgung einer POFMA-Korrekturanordnung angekündigt. Gerade Singapur zeigt jedoch auch die Grenze des Modells: POFMA-Anordnungen werden auf Weisung eines Ministers erlassen.

Für eine liberale Demokratie wie Deutschland wäre deshalb nicht die Übernahme dieses Modells das Ziel, sondern die Lehre daraus: Je stärker der Staat selbst über die Einstufung einer Information entscheidet, desto höher müssen die Anforderungen an Begründung, Unabhängigkeit und gerichtliche Kontrolle sein.

Brasilien verschiebt die Haftung ebenfalls

Auch Brasilien hat 2025 einen wichtigen Schritt gemacht. Das brasilianische Supremo Tribunal Federal erklärte Artikel 19 des Marco Civil da Internet teilweise für verfassungswidrig. Die bisherige Regel hatte die zivilrechtliche Haftung von Plattformen für Inhalte Dritter grundsätzlich an eine vorherige gerichtliche Anordnung geknüpft. Das Gericht entschied, dass diese Regel in ihrer bisherigen Form keinen ausreichenden Schutz bestimmter verfassungsrechtlich besonders gewichtiger Güter – ausdrücklich auch der Demokratie – gewährleistet. Bis zu einer neuen gesetzlichen Regelung wurden deshalb Bedingungen formuliert, unter denen Plattformen stärker verantwortlich gemacht werden können.

Auch hier geht es also nicht um eine allgemeine staatliche Wahrheitskontrolle. Es geht um die Frage, wann die Untätigkeit einer Plattform selbst rechtlich relevant wird.

Die Wissenschaft warnt zugleich vor einfachen Lösungen

Hier liegt ein entscheidender Punkt, den eine seriöse Regulierungspolitik nicht ignorieren darf. Selbst eine gut gemeinte Bekämpfung von Desinformation kann unerwünschte Nebenwirkungen haben. Eine 2024 in Nature Human Behaviour veröffentlichte Studie untersuchte in drei Ländern mit insgesamt 6.127 Teilnehmern verschiedene Interventionen gegen Fehlinformationen. Faktenchecks, Hinweise zur Medienkompetenz und Berichterstattung über Desinformation reduzierten zwar den Glauben an falsche Informationen, gingen in den untersuchten Experimenten aber zugleich mit einer geringeren Glaubwürdigkeit korrekter Informationen einher.

Die Botschaft daraus ist nicht, auf Faktenchecks zu verzichten. Sie lautet vielmehr: Eine Maßnahme kann gleichzeitig einen gewünschten und einen unerwünschten Effekt haben. Wer deshalb fordert, „Desinformation“ müsse einfach gelöscht werden, unterschätzt die wissenschaftliche und gesellschaftliche Komplexität des Problems.

Der Staat sollte nicht Wahrheit produzieren, sondern Verfahren kontrollieren

Das führt zu einer grundsätzlichen Schlussfolgerung. Die demokratisch vertretbare Antwort auf Desinformation liegt weniger in einer staatlichen Definition der Wahrheit als in einer Regulierung der Verfahren, durch die Informationen produziert und verbreitet werden.

Eine vernünftige Ordnung könnte deshalb auf fünf Prinzipien beruhen.

Erstens: Haftung für Rechtsverstöße, nicht für bloße Irrtümer.

Ein journalistischer Fehler darf nicht mit vorsätzlicher Täuschung gleichgesetzt werden.

Zweitens: besondere Pflichten für besonders mächtige Informationsintermediäre.

Je größer Reichweite, wirtschaftliche Bedeutung und algorithmische Steuerungsmacht eines Dienstes sind, desto höher können die Anforderungen an Transparenz, Risikomanagement und Beschwerdesysteme sein.

Drittens: Sanktionierung systematischen Fehlverhaltens.

Nicht der einzelne falsche Beitrag sollte den Maßstab bilden, sondern ein nachweisbares Muster: Kenntnis, Wiederholung, wirtschaftliche Anreize, künstliche Verstärkung und die Verletzung gesetzlicher Pflichten.

Viertens: Transparenz statt staatlicher Wahrheitsverkündung.

Plattformen sollten nachvollziehbar machen müssen, nach welchen Regeln Inhalte empfohlen, herabgestuft oder mit Warnhinweisen versehen werden – soweit dies ohne Gefährdung der Sicherheitsmechanismen möglich ist.

Fünftens: unabhängige Kontrolle und Rechtsschutz.

Wer über die Grenzen der Meinungsfreiheit entscheidet, darf nicht zugleich endgültiger Richter über seine eigene Entscheidung sein.

Was wäre also tatsächlich zu bestrafen?

Die politische Forderung „Medien und Portale müssen für Desinformation bestraft werden“ ist zu grob.

Die bessere Forderung lautet:

Unternehmen, die die öffentliche Informationsinfrastruktur kontrollieren, sollten für nachweisbare und systematische Verletzungen ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten empfindlich sanktioniert werden können.

Das kann Geldbußen einschließen. Es kann Auflagen einschließen. Es kann in bestimmten Rechtsordnungen Korrekturveröffentlichungen oder Einschränkungen bestimmter Geschäftsmodelle einschließen. Und es kann – als äußerstes Mittel – weitergehende Eingriffe vorsehen. Der DSA zeigt bereits, dass solche Sanktionen mit einer liberalen Rechtsordnung vereinbar sein können. Die EU kann bei schwerwiegenden Verstößen Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. In extremen Fällen sieht das europäische System sogar eine zeitweise Beschränkung des Zugangs zu einem Dienst vor, allerdings unter engen Voraussetzungen und mit gerichtlicher Beteiligung.

Das ist eine weitaus präzisere Antwort als ein pauschales „Verbot von Fake News“.

Die eigentliche Machtfrage

Hinter der Debatte über Desinformation steht deshalb eine größere Frage. Wer kontrolliert die Öffentlichkeit des digitalen Zeitalters?

Es sind nicht mehr allein Redaktionen, Verleger und Rundfunkanstalten. Es sind zunehmend Unternehmen, deren Algorithmen bestimmen, welche Informationen sichtbar werden, welche verschwinden und welche Millionen Menschen gleichzeitig erreichen.

Diese Unternehmen sind keine neutralen Rohrleitungen. Aber sie sind auch keine klassischen Redaktionen.

Sie sind eine neue Kategorie von Macht: private Betreiber öffentlicher Informationsinfrastrukturen. Eine Demokratie kann diese Macht nicht ignorieren. Sie darf sie aber auch nicht einfach dem Staat überlassen.

Die Aufgabe des Rechtsstaats besteht deshalb nicht darin, eine amtliche Wahrheit zu verkünden. Seine Aufgabe besteht darin, Bedingungen zu schaffen, unter denen Wahrheit, Irrtum und Widerspruch miteinander konkurrieren können – ohne dass die technische Infrastruktur der Öffentlichkeit systematisch für Täuschung, Manipulation oder rechtswidrige Einflussnahme missbraucht wird.

Die Frage sollte daher nicht lauten:

„Wer darf entscheiden, was wahr ist?“

Sondern:

„Wer muss dafür geradestehen, wenn er die Macht besitzt, Millionen Menschen systematisch zu täuschen – oder wenn er trotz seiner Kenntnis und seiner technischen Möglichkeiten nichts dagegen unternimmt?“

Auf diese Frage beginnt die internationale Gesetzgebung bereits eine Antwort zu geben.

Und sie lautet zunehmend: Macht erzeugt Verantwortung.

Aber in einer liberalen Demokratie darf diese Verantwortung niemals bedeuten, dass der Staat selbst zum Eigentümer der Wahrheit wird.


Quellen

Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act): EUR-Lex

  • Europäische Kommission, Durchsetzung des Digital Services Act: European Commission
  • Bundesnetzagentur, Tätigkeitsbericht des Digital Services Coordinators 2025 – unter anderem zu mehr als 2.000 Beschwerden und 26 nationalen Verwaltungsverfahren: Bundesnetzagentur
  • Arcom (Frankreich), Aufsicht über Online-Plattformen und soziale Netzwerke: Arcom
  • Singapur, Protection from Online Falsehoods and Manipulation Act (POFMA): POFMA Office
  • Singapur, Registry of Declared Online Locations: POFMA Office
  • Singapur, Code of Practice for Giving Prominence to Credible Online Sources: POFMA Office
  • Brasilien, Supremo Tribunal Federal – Plattformhaftung und Artikel 19 des Marco Civil da Internet: Supremo Tribunal Federal

Wissenschaftliche Literatur

  • Pfänder, Jan & Altay, Sacha (2025): Spotting false news and doubting true news. Nature Human Behaviour. Nature
  • Hoes, E. et al. (2024): Prominent misinformation interventions reduce misperceptions but increase scepticism. Nature Human Behaviour. Nature
  • Altay, S. et al. (2024): Toolbox of individual-level interventions against online misinformation. Nature Human Behaviour. Nature
  • Butler, L. H., Prike, T. & Ecker, U. K. H. (2024): Nudge-based misinformation interventions are effective in information environments with low misinformation prevalence. Scientific Reports. Nature / Scientific Reports
  • Ecker, U. K. H. et al. (2024): Inoculation and accuracy prompting increase accuracy discernment and reduce misinformation sharing. Nature Human Behaviour. Nature

Einordnung der Quellen

Die gesetzlichen und behördlichen Primärquellen dokumentieren den maßgeblichen Rechtsrahmen, behördliche Zuständigkeiten und konkrete Durchsetzungsmaßnahmen. Die peer-reviewte wissenschaftliche Literatur dient dazu, Aussagen über die Erkennung, Verbreitung und mögliche Bekämpfung von Desinformation empirisch einzuordnen.

Die im Artikel vertretene Forderung, Plattformen bei systematischen Verletzungen ihrer gesetzlichen Sorgfalts-, Transparenz- oder Handlungspflichten stärker zu sanktionieren, ist hingegen eine normative politische Schlussfolgerung. Sie stellt keinen wissenschaftlich bewiesenen Befund dar. Gerade diese Trennung ist für eine faktenbasierte journalistische Darstellung entscheidend: Die Quellen belegen die Tatsachen und den Forschungsstand; die politische Bewertung bleibt als solche erkennbar.

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By Anton Aeberhard

Anton Aeberhard ist Journalist und schreibt zu gesundheitlichen, wissenschaftlichen sowie politischen und gesellschaftlichen Themen. Seine Beiträge befassen sich mit aktuellen Entwicklungen und deren Hintergründen. Seine Texte zeichnen sich durch analytische Tiefe und eine klare Gewichtung der zentralen Argumente aus.

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