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  • 8. September 2026 20:22

Eine Schande: Warum sind verbindliche Hitzeschutzstandards in Krankenhäusern und Pflegeheimen noch immer keine Selbstverständlichkeit?

ByAnton Aeberhard

Aug. 16, 2026

Wenn extreme Hitze für ältere und kranke Menschen lebensgefährlich werden kann, darf der Schutz davor nicht vom Baujahr eines Gebäudes, vom Budget eines Betreibers oder vom Zufall abhängen. Deutschland hat beim Hitzeschutz bereits einiges auf den Weg gebracht. Aber gerade dort, wo besonders gefährdete Menschen leben und behandelt werden, braucht es aus meiner Sicht verbindliche Mindeststandards.

Es ist ein Bild, an das wir uns offenbar noch immer nicht gewöhnt haben: Draußen herrschen Temperaturen von 30 Grad und mehr, während sich Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen teilweise stark aufheizen. Für gesunde Menschen mag das vor allem unangenehm sein. Für ältere Menschen, Pflegebedürftige und schwer kranke Patienten kann extreme Hitze dagegen zu einem ernsthaften gesundheitlichen Risiko werden.

Und genau deshalb stellt sich eine einfache Frage:

Warum ist es im Jahr 2026 noch keine Selbstverständlichkeit, dass jede Einrichtung, in der besonders gefährdete Menschen dauerhaft versorgt werden, nachweislich einen wirksamen Schutz vor gesundheitsgefährdender Hitze gewährleisten muss?

Die Petition „Klimaanlagen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zur Pflicht machen“ greift genau diese Problematik auf.

Zur Petition auf Change.org

Hitze ist keine Frage des Komforts

Es ist wichtig, hier nicht über „angenehme Raumtemperaturen“ zu sprechen, als ginge es um eine persönliche Vorliebe.

Hitze kann krank machen.

Das Robert Koch-Institut weist darauf hin, dass starke Hitze in Deutschland regelmäßig mit einer erhöhten Sterblichkeit verbunden ist. Besonders gefährdet sind unter anderem Menschen ab 65 Jahren und Personen mit Vorerkrankungen. Hohe Temperaturen können das Herz-Kreislauf-System belasten, Flüssigkeitsverluste verursachen und die Fähigkeit des Körpers beeinträchtigen, seine Temperatur zu regulieren. Bestehende Herz-Kreislauf-, Atemwegs-, Stoffwechsel- und neurologische Erkrankungen können sich verschlimmern.

Wie ernst die Situation ist, zeigen auch die Zahlen des RKI: Für das Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 3.000 hitzebedingte Sterbefälle geschätzt. Für 2025 nennt das Bundesgesundheitsministerium inzwischen rund 2.500. Solche Zahlen sind statistische Schätzungen und keine bloße Zählung von Totenscheinen, weil Hitze häufig gemeinsam mit bestehenden Erkrankungen zum Tod beiträgt und deshalb nicht immer als unmittelbare Todesursache dokumentiert wird.

Besonders betroffen sind ältere Menschen. Das RKI stellt fest, dass der größte Anteil der hitzebedingten Sterbefälle auf Menschen ab 75 Jahren entfällt.

Das ist der entscheidende Punkt.

Wir reden hier nicht über Luxus. Wir reden über Gesundheitsschutz.

Wer im Pflegeheim lebt, kann der Hitze nicht einfach entkommen

Ein gesunder Mensch kann bei großer Hitze seine Aktivitäten reduzieren, einen kühlen Ort aufsuchen oder sich selbst technische Hilfsmittel besorgen.

Ein hochbetagter Pflegeheimbewohner kann das möglicherweise nicht.

Menschen mit Demenz können die Gefahr unter Umständen nicht richtig einschätzen. Bettlägerige Menschen können ihr Zimmer nicht ohne Hilfe verlassen. Schwer kranke Patienten können nicht einfach nach Hause gehen, weil es ihnen auf der Station zu warm ist.

Das Umweltbundesamt nennt bei älteren Menschen unter anderem ein vermindertes Durstgefühl und eine schlechtere Temperaturregulation als Risikofaktoren. Hinzu kommen häufig chronische Erkrankungen, Medikamenteneinnahme, eingeschränkte Mobilität und Einschränkungen bei der Selbstversorgung.

Genau deshalb sind Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser besondere Orte. Dort leben und behandeln wir Menschen, die sich teilweise nicht selbst schützen können. Damit steigt auch die Verantwortung derjenigen, die diese Einrichtungen betreiben.

Deutschland hat bereits Hitzeschutzpläne – aber das reicht noch nicht

Hier muss man allerdings fair bleiben: Es stimmt nicht, dass Deutschland beim Hitzeschutz überhaupt nichts unternommen hätte.

Im Gegenteil.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat bereits einen „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ entwickelt. 2024 wurden außerdem Bundesempfehlungen für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser vorgelegt. Für Pflegeeinrichtungen gibt es eine bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen. Für Krankenhäuser existiert ein Musterhitzeschutzplan als Bundesempfehlung.

Diese Empfehlungen sehen unter anderem Verantwortlichkeiten für den Hitzeschutz, individuelle Hitzeschutzpläne, Kühlzonen, Lüftungskonzepte, besondere Beobachtung gefährdeter Patienten sowie bauliche und technische Maßnahmen vor.

Das ist wichtig und richtig. Aber genau hier liegt gleichzeitig das Problem:

Der Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser ist eine unverbindliche Empfehlung.

Das BMG beschreibt ihn ausdrücklich als Orientierung für die Einrichtungen. Aufgrund der unterschiedlichen baulichen und regionalen Voraussetzungen sollen Krankenhäuser individuelle Hitzeschutzpläne entwickeln. Auch bei Pflegeeinrichtungen handelt es sich um eine Empfehlung zur konkreten Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Damit sind wir bei der eigentlichen politischen Frage.

Warum gibt es keinen verbindlichen Mindeststandard?

Niemand behauptet, dass jedes Krankenhaus und jedes Pflegeheim identisch gebaut werden muss. Das wäre auch unsinnig. Ein Neubau in München hat andere Voraussetzungen als ein jahrzehntealtes Pflegeheim in einer anderen Region. Ein Krankenhaus mit hochsensiblen Bereichen stellt andere Anforderungen als eine Pflegeeinrichtung. Aber daraus folgt nicht, dass der Schutz vor gefährlicher Hitze freiwillig bleiben muss.

Verbindlich sollte das Schutzziel sein – nicht zwingend eine bestimmte Technik.

Das wäre aus meiner Sicht der entscheidende Unterschied. Der Gesetzgeber könnte beispielsweise Mindestanforderungen daran stellen, wie Einrichtungen mit extremen Außentemperaturen umgehen müssen und welche Temperaturen beziehungsweise thermischen Belastungen in besonders gefährdeten Bereichen nicht dauerhaft überschritten werden dürfen.

Wie dieses Ziel erreicht wird, könnte abhängig vom Gebäude entschieden werden.

Nicht jedes Gebäude braucht dieselbe Klimaanlage

Die Forderung „Klimaanlagen zur Pflicht machen“ ist politisch verständlich. Wissenschaftlich und technisch sollte man sie allerdings etwas genauer formulieren. Denn eine Klimaanlage ist nicht automatisch die beste oder einzige Lösung.

Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise:

  • außenliegender Sonnenschutz,
  • Verschattung,
  • geeignete Dämmung,
  • bauliche Anpassungen,
  • optimierte Lüftung,
  • nächtliche Abkühlung,
  • Begrünung,
  • definierte kühle Bereiche,
  • Temperaturüberwachung,
  • organisatorische Hitzeschutzpläne,
  • und dort, wo diese Maßnahmen nicht ausreichen, aktive Kühlung beziehungsweise Klimatisierung.

Das BMG nennt selbst unter anderem Kühlzonen, Lüftungskonzepte sowie mittel- und langfristige technische und bauliche Maßnahmen als Bestandteile eines wirksamen Hitzeschutzes.

Die bessere Forderung lautet deshalb:

Jede stationäre Einrichtung muss einen nachweislich wirksamen Schutz vor gesundheitsgefährdender Hitze gewährleisten.

Wenn dafür eine Klimaanlage erforderlich ist, dann muss sie vorhanden sein. Ganz einfach.

Auch das Personal wird häufig vergessen

Bei der Diskussion über Hitze geht es nicht nur um Patienten und Bewohner. Auch Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten, Reinigungskräfte und viele andere Beschäftigte müssen unter diesen Bedingungen arbeiten.

Das BMG weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Beschäftigte in der Pflege durch Hitze belastet werden können – insbesondere dann, wenn hohe Temperaturen mit körperlich anstrengender Arbeit und einem eng getakteten Arbeitsalltag zusammentreffen.

Und das ist nachvollziehbar. Pflege lässt sich schließlich nicht einfach pausieren, weil draußen eine Hitzewelle herrscht. Menschen müssen weiterhin versorgt, gewaschen, mobilisiert, medizinisch überwacht und betreut werden. Ein vernünftiger Hitzeschutz ist deshalb gleichzeitig Patientenschutz und Arbeitsschutz.

Die Klimakrise macht das Thema dringlicher

Das RKI geht davon aus, dass aufgrund des Klimawandels in Deutschland in den kommenden Jahrzehnten mit einer Zunahme von Hitze zu rechnen ist. Das Umweltbundesamt geht ebenfalls von einer weiteren Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Hitzetagen und Hitzewellen aus.

Das bedeutet: Wir sprechen nicht über ein einmaliges Problem. Wir sprechen über eine Entwicklung, auf die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen langfristig vorbereitet sein müssen. Und genau deshalb reicht es nicht, jedes Jahr im Sommer erneut darüber zu diskutieren, ob es diesmal vielleicht besonders heiß werden könnte.

Wir wissen, dass Hitze kommt. Wir wissen, wer besonders gefährdet ist. Und wir wissen, dass entsprechende Schutzmaßnahmen möglich sind. Was wir jetzt brauchen, ist die Konsequenz daraus.

Und was ist mit Masken und anderen Schutzmaßnahmen?

Auch der Vergleich mit anderen Schutzmaßnahmen ist grundsätzlich nachvollziehbar – sollte aber sachlich bleiben. Masken dienen beispielsweise dem Infektionsschutz und sind deshalb nicht direkt mit Hitzeschutz gleichzusetzen. Ob und wann Masken verpflichtend sein sollten, hängt von der jeweiligen epidemiologischen Situation und der wissenschaftlichen Bewertung ab.

Der gemeinsame Grundsatz ist jedoch interessant:

Wenn ein Gesundheitsrisiko groß genug ist und besonders gefährdete Menschen nicht ausreichend selbst geschützt werden können, kann aus einer Empfehlung irgendwann eine verbindliche Schutzmaßnahme werden.

Genau diese Frage muss auch beim Hitzeschutz gestellt werden. Nicht jede Maßnahme muss überall gleich sein. Aber der Mindestschutz sollte nicht vom Zufall abhängen.

Es geht um eine Selbstverständlichkeit

Niemand würde ernsthaft argumentieren, dass ein Krankenhaus zwar über modernste Medizintechnik verfügen muss, aber die Frage, ob Patienten bei einer extremen Hitzewelle ausreichend vor Überhitzung geschützt werden, reine Privatsache des Betreibers sei.

Natürlich sind die finanziellen und technischen Herausforderungen real. Natürlich kosten Sanierungen, Sonnenschutz, Lüftungsanlagen und Klimatisierung Geld. Aber auch Nichtstun hat einen Preis – möglicherweise einen gesundheitlichen, einen menschlichen und letztlich ebenfalls einen finanziellen. Deshalb sollte die Politik nicht länger nur Empfehlungen produzieren und darauf hoffen, dass alle Einrichtungen sie gleichermaßen umsetzen.

Die Forderung sollte lauten: verbindlicher Hitzeschutz für alle

Die Forderung nach einer gesetzlichen Pflicht für Klimaanlagen kann der Ausgangspunkt einer wichtigen Debatte sein. Noch besser wäre jedoch eine Regelung, die nicht blind eine bestimmte technische Lösung vorschreibt, sondern ein klares Ziel festlegt:

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen ihre Patienten, Bewohner und Beschäftigten nachweisbar vor gesundheitsgefährdender Hitze schützen.

Dafür braucht es verbindliche Mindeststandards, klare Verantwortlichkeiten und – wo erforderlich – verpflichtende bauliche und technische Maßnahmen. Und wenn eine Einrichtung dieses Schutzniveau ohne Klimaanlage nicht erreichen kann, dann muss sie eben klimatisieren. Das sollte im Jahr 2026 eigentlich keine revolutionäre Forderung mehr sein. Es sollte selbstverständlich sein.

Eine Schande, dass wir darüber überhaupt noch diskutieren müssen

Deutschland hat beim Hitzeschutz Fortschritte gemacht. Das sollte man anerkennen. Aber Empfehlungen allein reichen angesichts einer alternden Gesellschaft und zunehmender Hitzeperioden langfristig nicht aus.

Wenn wir wissen, dass ältere und kranke Menschen besonders gefährdet sind, wenn wir wissen, dass Hitze regelmäßig mit zusätzlicher Sterblichkeit verbunden ist und wenn wir wissen, dass Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen konkrete Möglichkeiten zum Schutz haben, dann darf die Konsequenz nicht darin bestehen, die Verantwortung vollständig bei den einzelnen Einrichtungen zu belassen.

Es ist eine Schande, wenn ein besonders gefährdeter Mensch in Deutschland bei extremer Hitze in einem überhitzten Zimmer liegen muss, obwohl geeignete Schutzmaßnahmen technisch möglich wären.

Nicht jede Einrichtung braucht dieselbe Klimaanlage. Aber jede Einrichtung braucht einen wirksamen Hitzeschutz. Und dieser Schutz sollte nicht davon abhängen, ob ein Betreiber freiwillig handelt. Er sollte verbindlicher Standard sein – genauso selbstverständlich wie andere grundlegende Sicherheits- und Hygienestandards in unserem Gesundheitswesen. Denn am Ende geht es nicht um Klimaanlagen.

Es geht um die Frage, welchen Wert wir dem Schutz der Menschen beimessen, die auf unsere Hilfe angewiesen sind.


Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Quellen bilden die fachliche und wissenschaftliche Grundlage für die im Kommentar genannten Aussagen zu gesundheitlichen Risiken durch Hitze, Hitzemortalität sowie zum Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Robert Koch-Institut (RKI)
Gesundheitliche Auswirkungen von Hitze – Informationen zu gesundheitlichen Folgen, besonders gefährdeten Personengruppen und Hitzeschutz.
RKI: Gesundheitliche Auswirkungen von Hitze

Robert Koch-Institut (RKI)
Hitzebedingte Mortalität in Deutschland – Daten und methodische Erläuterungen zur Schätzung hitzebedingter Sterbefälle.
RKI: Wochenbericht zur hitzebedingten Mortalität

Robert Koch-Institut – Epidemiologisches Bulletin 19/2025
Wissenschaftliche Auswertung zur hitzebedingten Mortalität in Deutschland für 2023 und 2024.
RKI: Hitzebedingte Mortalität in Deutschland 2023 und 2024

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Gesundheitsrisiko Hitze – Informationen zum gesundheitlichen Hitzeschutz und zu den bestehenden Maßnahmen des Bundes.
BMG: Gesundheitsrisiko Hitze

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Bundesempfehlungen für Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Das BMG erläutert hier auch, dass der Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser als unverbindliche Empfehlung zur Verfügung steht.
BMG: Hitzeschutzpläne für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser – mit konkreten Empfehlungen zu organisatorischen, baulichen und technischen Hitzeschutzmaßnahmen.
BMG: Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser (PDF)

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Fragen und Antworten zu Hitzewellen – unter anderem zu sinnvollen Maßnahmen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
BMG: Fragen und Antworten zu Hitzewellen

Umweltbundesamt (UBA)
Informationen zu den besonderen gesundheitlichen Risiken von Hitze für ältere Menschen sowie zu Hitzeschutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen.
Umweltbundesamt: Klimawandel & Hitze – Maßnahmenplan für Pflegeeinrichtungen

Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Die WHO beschreibt klimaresiliente Gesundheitseinrichtungen als wichtigen Bestandteil eines Gesundheitssystems, das auf zunehmende klimatische Risiken vorbereitet sein muss.
WHO: Safe, climate-resilient and environmentally sustainable health care facilities

Weltgesundheitsorganisation Europa (WHO/Europe)
Aktuelle Informationen von 2026 zu den gesundheitlichen Folgen extremer Hitze und zur Notwendigkeit hitzeresilienter Gesundheitseinrichtungen.
WHO/Europe: Planning for a warmer world

Petition „Klimaanlagen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zur Pflicht machen“
Die Petition ist der Anlass für den vorliegenden Kommentar. Die Forderungen der Petition sind als Forderungen der Initiatoren einzuordnen und stellen keine wissenschaftliche Quelle dar.
Zur Petition auf Change.org

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By Anton Aeberhard

Anton Aeberhard ist Journalist und schreibt zu gesundheitlichen, wissenschaftlichen sowie politischen und gesellschaftlichen Themen. Seine Beiträge befassen sich mit aktuellen Entwicklungen und deren Hintergründen. Seine Texte zeichnen sich durch analytische Tiefe und eine klare Gewichtung der zentralen Argumente aus.

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