Schweizer Folterpräventionskommission kritisiert Risiken bei zwangsweisen Ausschaffungen auf dem Luftweg
Bern – Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen sind bei zwangsweisen Rückführungen aus der Schweiz nach Ansicht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) nicht ausreichend geschützt. In ihrem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht zur Überwachung von Rückführungen fordert die Kommission Verbesserungen bei der medizinischen Beurteilung und Betreuung betroffener Personen.
Die unabhängig arbeitende NKVF, die im Auftrag der Schweiz die Behandlung von Menschen in Freiheitsentzug überprüft, sieht insbesondere bei der Einschätzung der Transportfähigkeit, beim Einsatz von Zwangsmitteln und bei der medizinischen Versorgung Handlungsbedarf.
Besonders kritisch bewertet die Kommission Fälle, in denen Personen mit schweren psychischen Erkrankungen während einer laufenden stationären psychiatrischen Behandlung zwangsweise zurückgeführt werden. Eine solche Situation könne für die Betroffenen ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstellen, schreibt die NKVF in ihrem Bericht.
Die Kommission empfiehlt deshalb, bei Personen in stationärer psychiatrischer Unterbringung sowie bei Menschen, die ihr Verhalten aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht willentlich kontrollieren können, grundsätzlich auf eine zwangsweise Rückführung zu verzichten.
Zweifel an der medizinischen Beurteilung der Transportfähigkeit
Kritisch äussert sich die NKVF insbesondere zur bisherigen Praxis der Transportfähigkeitsprüfung. Diese erfolge teilweise auf Grundlage von Akten, die nicht mehr dem aktuellen Gesundheitszustand der betroffenen Person entsprächen oder unvollständig seien.
Die Kommission fordert deshalb nachvollziehbare medizinische Kriterien und eine erneute Untersuchung, wenn sich der psychische Zustand einer Person verändert. Entscheidend sei, dass die gesundheitlichen Risiken vor einer Rückführung umfassend beurteilt würden.
Auch die medizinische Begleitung während des Transports und die Versorgung nach der Ankunft im Zielland seien nicht in allen Fällen ausreichend gewährleistet. Bei schweren psychischen Erkrankungen oder akuter Suizidgefahr müsse sichergestellt sein, dass eine medizinische Übergabe erfolgt und eine geeignete Weiterbehandlung organisiert ist.
Rückführungen aus einer fürsorgerischen Unterbringung ohne entsprechende medizinische und betreuerische Vorkehrungen bewertet die NKVF als nicht vereinbar mit den Anforderungen des Menschenrechtsschutzes.
Kritik an einzelnen Praktiken bei Rückführungen
Die Kommission äussert sich in ihrem Bericht auch zu weiteren Abläufen bei zwangsweisen Rückführungen. Den polizeilichen Begleitpersonen bescheinigt sie grundsätzlich einen professionellen und respektvollen Umgang mit den betroffenen Menschen.
Gleichzeitig sieht sie weiterhin problematische Praktiken. Dazu zählen unter anderem präventive Zwangsmassnahmen, eingeschränkte Möglichkeiten für Telefonkontakte sowie das Fehlen professioneller Übersetzungen. Auch körperliche Durchsuchungen und der Einsatz von Zwangsmitteln gegenüber Kindern sowie nächtliche Anhaltungen von Familien werden im Bericht kritisch erwähnt.
Im Berichtsjahr 2025 begleitete die NKVF 46 Sonderflüge der höchsten Vollzugsstufe sowie elf weitere zwangsweise Rückführungen. Unter den betroffenen Personen befanden sich 35 Familien mit insgesamt 77 Kindern.
Die Veröffentlichung des Berichts fällt in eine Zeit, in der in der Schweiz erneut über den Vollzug von Wegweisungen und Ausweisungen diskutiert wird. Die NKVF stellt dabei klar, dass auch bei der Durchsetzung migrationsrechtlicher Entscheidungen internationale menschenrechtliche Verpflichtungen und der Schutz besonders schutzbedürftiger Personen gewahrt bleiben müssen.
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