Berlin – Nach teils monatelangen, zähen Verhandlungen hat sich die schwarz-rote Koalition im Koalitionsausschuss auf ein umfassendes Reformpaket verständigt. Das Paket mit 34 Einzelmaßnahmen soll Steuerpolitik, Arbeitsmarktregeln und Sozialleistungen zugleich modernisieren und konsolidieren. Hinter der Einigung stehen jedoch weiterhin deutliche Unterschiede zwischen Union und SPD.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) stellte die Beschlüsse als Beleg für die Handlungsfähigkeit der Regierung dar. Die Koalition habe gezeigt, dass sie „auch unter schwierigen Bedingungen entscheidungsfähig“ sei. SPD-Chef Lars Klingbeil sprach von einem „tragfähigen Kompromiss“, der soziale Entlastungen mit wirtschaftlichen Anpassungen verbinde. Beide Seiten betonten damit vor allem den gemeinsamen Nenner – weniger die weiterhin bestehenden Konfliktlinien.
Steuerpolitik: Entlastung unten, höhere Belastung oben
Im Zentrum des Pakets steht eine Reform der Einkommensteuer. Untere und mittlere Einkommen sollen nach Angaben aus Regierungskreisen spürbar entlastet werden. Für eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von rund 60.000 Euro wird eine Entlastung von etwa 600 Euro jährlich erwartet.
Finanziert werden soll dies unter anderem über eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen. Der sogenannte Reichensteuersatz soll von 45 auf 47 Prozent steigen und künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro greifen. Der reguläre Spitzensteuersatz von 42 Prozent bleibt unverändert – ein Punkt, der innerhalb der Union als wichtiger Kompromiss gilt.
Die Frage der Gegenfinanzierung bleibt jedoch politisch sensibel. Aus Regierungskreisen heißt es, die Maßnahmen seien „weitgehend gegenfinanziert“ – konkrete Details wurden zunächst nicht vorgelegt.
Arbeitsmarkt: Liberalisierung gegen gewerkschaftliche Vorbehalte
Am stärksten umstritten sind die geplanten Änderungen im Arbeitsrecht. Künftig sollen sachgrundlose Befristungen wieder für bis zu vier Jahre möglich sein. Zudem plant die Koalition Erleichterungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen im oberen Einkommenssegment sowie steuerliche Vorteile für Abfindungen.
Die Union argumentiert mit mehr Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit. In der SPD hingegen regt sich Widerstand, insbesondere in gewerkschaftsnahen Kreisen. Dort wird vor einer schleichenden Aushöhlung von Beschäftigtenschutzstandards gewarnt. Der Kompromiss gilt intern als einer der schwierigsten Teile der Einigung – und als politisch nicht abgeschlossen.
Sozialpolitik: Ende der telefonischen Krankschreibung
Auch im Sozial- und Gesundheitsbereich setzt die Koalition auf Korrekturen. Die während der Pandemie eingeführte telefonische Krankschreibung soll wieder entfallen. Künftig soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich ab dem ersten Krankheitstag erforderlich sein.
Im Rentenbereich sollen erste Empfehlungen der Rentenkommission bis Ende 2026 umgesetzt werden. Konkrete Maßnahmen wurden bislang nicht benannt, was in Fachkreisen bereits Fragen nach der Umsetzbarkeit aufwirft.
Reformagenda unter Druck
Neben Steuer- und Sozialpolitik enthält das Paket Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Beschleunigung von Bauvorhaben und zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Viele dieser Punkte sind allerdings bereits seit Monaten angekündigt.
Gerade darin sehen Kritiker einen zentralen Schwachpunkt der Einigung: Vieles sei politisch angekündigt, aber in der Umsetzung unkonkret geblieben. Wirtschaftsverbände begrüßten zwar die grundsätzliche Richtung, mahnten jedoch rasche gesetzliche Umsetzung und verbindliche Zeitpläne an.
Politisches Signal – und offene Fragen
Die Koalition versucht mit dem Beschluss, nach einer Phase öffentlich wahrgenommener Verzögerungen ein Signal der Geschlossenheit zu senden. Tatsächlich zeigt die Einigung jedoch auch die Grenzen des gemeinsamen Regierungshandelns: In zentralen Fragen – insbesondere Arbeitsmarkt und Finanzierung – bleiben die Positionen von Union und SPD deutlich erkennbar.
Ob das Reformpaket über die politische Symbolik hinaus Wirkung entfalten kann, wird sich erst im Gesetzgebungsverfahren zeigen. Die zuständigen Ministerien sollen die Beschlüsse nun in konkrete Gesetzesentwürfe überführen, die noch vor der parlamentarischen Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden sollen.
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