Berlin – Gestern Donnerstag stand die AfD erneut im Rampenlicht der Parteienfinanzierung: Vor dem Verwaltungsgericht Berlin kämpft die Partei darum, 2,35 Millionen Euro zurückzubekommen. Geld, das sie vorsorglich an die Bundestagskasse überwiesen hat – aus Angst, es könnte sich um eine illegale Spende handeln.
Im Kern geht es um eine der größten Werbekampagnen der AfD im Bundestagswahlkampf 2025: Mehr als 6.000 leuchtend gelbe Plakate, die in vielen Städten für die Partei als „bürgerliche Alternative“ warben. Offiziell finanziert von Gerhard Dingler, einem ehemaligen FPÖ-Politiker aus Österreich. Doch hinter diesem Namen vermuten Ermittler und Medien einen der reichsten Unterstützer der AfD: den deutschen Milliardär Henning Conle.
Recherchen von Spiegel und Standard hatten schnell Zweifel geweckt. Die österreichische Financial Intelligence Unit schlug Alarm: Nur kurze Zeit bevor das Geld bei der AfD einging, soll Dingler eine Schenkung von Conle in vergleichbarer Höhe erhalten haben. Für die AfD ist das reiner Zufall. Die Partei beteuert, sie habe keinen Grund gehabt, an der Seriosität des Spenders zu zweifeln.
Die Bundestagsverwaltung sieht das deutlich anders. Sie erkennt einen klassischen Strohmann-Fall und will das Geld einbehalten. Für die AfD geht es nicht nur um eine beträchtliche Summe, sondern auch um ihre Glaubwürdigkeit.
Wiederholtes Muster?
Es ist nicht das erste Mal, dass die Partei mit Großspenden in Erklärungsnot gerät. Bereits 2017 kostete ein ähnlicher Versuch, Spendenregeln zu umgehen, die AfD rund 396.000 Euro Strafe. Damals wie heute tauchte der Name Henning Conle in den Hintergrundrecherchen auf.
Juristisch dreht sich der Streit vor allem darum, ob die AfD die Herkunft des Geldes hätte durchschauen müssen. Das Parteiengesetz verbietet klar Spenden über Strohmänner und intransparente Konstruktionen – besonders wenn Geld aus dem Ausland fließt.
Ein System mit Schwächen
Der Fall wirft erneut ein unangenehmes Licht auf das deutsche Parteienspendenrecht. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern gibt es hierzulande keine Obergrenze für Einzelspenden. Erst ab 10.000 Euro müssen Spender namentlich veröffentlicht werden, ab 35.000 Euro sofort an den Bundestag gemeldet werden.
Transparenzorganisationen wie Lobbycontrol kritisieren das seit Jahren scharf. „Spenden in dieser Höhe verzerren den politischen Wettbewerb massiv zugunsten einzelner Vermögender – das ist undemokratisch“, sagt Experte Aurel Eschmann. Die Organisation fordert eine klare Obergrenze von 50.000 Euro pro Person und Jahr.
Für die AfD ist das Verfahren hochbrisant. Ein Sieg würde nicht nur Geld bringen, sondern auch eine gewisse Rechtssicherheit für künftige Großspenden. Eine Niederlage würde weitere Strafzahlungen und neuen politischen Schaden bedeuten – in einer Zeit, in der die Partei ohnehin unter starker Beobachtung steht.
Die Verhandlung im Saal 0416 des Verwaltungsgerichts Berlin wird mit Spannung verfolgt. Eine Entscheidung wird in den nächsten Wochen erwartet. Sie könnte weit über diesen einen Fall hinaus Signalwirkung entfalten.
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