KOMMENTAR
Zum Stromexport bei Negativpreisen wird weiter gestritten. Ich erhielt auch einige Anmerkungen, auf die ich gerne gesondert eingehe.
Zunächst kann ich auf Wiederholungen der typischen Narrative („Entsorgung ins Ausland“, Diskreditierung von Negativpreisen) nur entgegnen: Das ist kein deutsches Phänomen, das ist kein deutscher Strom, die signifikante Menge wird im Inland verwendet. Wer das marktwirtschaftliche System eines Spotmarkts begrüßt, sollte nicht überrascht sein, wenn dieser auch Negativpreise erzeugt. Spotmärkte erzeugen sowohl Preisspitzen jenseits der Gestehungskosten als auch Tief- sowie Negativpreise, die dann für Erzeuger unwirtschaftlich sind. Beides gehört dazu und hat seinen ökonomischen Sinn. Das sagt jemand, der für den Strommarkt im Zweifel gar keinen Spotmarkt einsetzen würde.
Sehr irritierend ist die Diskreditierung von PCR/Euphemia, also dem zentralen Algorithmus des EU-Stromhandels. Das ist angesichts der technisch/physikalischen Komplexität ein sehr gelungenes Konzept, diesen freien Spotmarkt gesamteuropäisch aufzuspannen. Soweit es die Leitungen hergeben, gelten die günstigsten Preise für alle und zu teure Anbieter werden aus dem Markt gedrängt. Diese national verengten Betrachtungen, die isolierte Zahlungsströme herausgreifen, um zu behaupten, „das Ausland“ gewinne während „Deutschland“ verliere, greifen aus meiner Sicht zu kurz. Tatsächlich wird der EU-Markt für Kraftwerke immer wettbewerbsintensiver und enger, aber genau das ist ein zentrales Element von Marktwirtschaft.

Vollkommen korrekt ist die Kritik an ungesteuerter PV-Einspeisung, was ich in einem Nebensatz erwähnte. Ich akzeptiere die Anmerkung, dass dies mehr als ein Nebensatz wert ist.
Marktteilnehmer ohne Marktverhalten: Wir betreiben ein komplexes, europäisches Spotmarktdesign, das auf Preissignalen basiert, während ein Teil der Erzeuger regulatorisch „preistaub“ ist. Diese produzieren für eine feste Vergütung und haben keine finanziellen Anreize, auf Negativpreise zu reagieren – und übrigens auf Spitzenpreise auch nicht.
Bilanzieller versus physikalischer Handel: Das ist leider weitgehend unbekannt, daher ein paar Worte dazu. Die Verteilnetzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die Einspeisemengen via ÜNB in den Börsenhandel zu geben. Durch diese Vermarktungspflicht werden Strommengen, die physikalisch im Niederspannungsnetz lokal entstehen und dort oft auch verbraucht werden, kaufmännisch an die Strombörse „geführt“. Dieser bilanzielle Handelsstrom kann die Preise an der Börse drücken, während physikalisch häufig nur lokale Versorgung stattfindet. Das kann zu scheinbaren Paradoxien führen: Wenn ausländische Käufer bei sehr niedrigen Preisen Strom nachfragen, kann es physikalisch sein, dass lokal umverteilt wird und an anderer Stelle im Netz entsprechende Erzeugung ersetzt werden muss.
Das ist ein weiterer Hinweis auf die Diskussion um Preiszonen, die sich stärker an physikalischen Realitäten orientieren könnten. Gerade ein Spotmarktdesign führt zu Spannungen, wenn Markt und physikalische Flüsse auseinanderlaufen. So kann beispielsweise ein in Bayern notwendiges Gaskraftwerk den gesamten deutschen Strompreis beeinflussen, während in anderen Regionen Windkraft abgeregelt werden muss, weil Netzengpässe bestehen.
Meine These ist, dass solche Verzerrungen durch einheitliche Spotmarktpreise, die nicht immer reale regionale Knappheiten oder Überschüsse abbilden, ökonomisch relevante Fehlsignale erzeugen können. Das ist in der wissenschaftlichen Diskussion weitgehend anerkannt, trifft jedoch auf starke politische und wirtschaftliche Interessen, sodass sich strukturell nur langsam Veränderungen ergeben.
Was bei der ungesteuerten Einspeisung ebenfalls berücksichtigt werden muss, ist die Entwicklung über die Zeit sowie die Einordnung der Quoten. Die heutige Unflexibilität ist das Ergebnis politischer Entscheidungen über drei Jahrzehnte. Während das Ziel der Markteinführung (EEG) erreicht wurde, blieb die Marktintegration vieler Bestandsanlagen begrenzt. Die wesentlichen Phasen:
Die Ära der Starre (2000–2014): Unter den Regierungen Schröder und Merkel I/II wurde das Fundament der Unflexibilität gelegt. Jede Anlage erhielt 20 Jahre lang feste Vergütung ohne Pflicht zur Marktinteraktion. Besonders der Solar-Boom 2009–2012 schuf einen massiven Sockel, der bis heute kaum auf Preise reagiert.
Die zaghafte Flexibilisierung (2014–2021): Mit dem EEG 2014/2017 (Merkel III/IV) wurde die Direktvermarktung ab 100 kW Pflicht. Erst hier entstanden stärkere Preissignale durch den Wegfall der Marktprämie bei Negativpreisen (§ 51 EEG).
Die verbleibende Lücke (2021–heute): Auch unter der Ampel-Koalition bleibt die „Bagatellgrenze“ von 100 kW bestehen. Millionen Kleinstanlagen (PV, Balkonkraftwerke) werden weiterhin ohne direkte Preissignale betrieben und vergrößern den unflexiblen Sockel.
Hinzu kommen überwiegend gasgetriebene KWK-Anlagen, die primär Wärme erzeugen und gleichzeitig Strom einspeisen. Auch sie gehören bei der Frage ungesteuerter Einspeisung ohne vollständige Preisanreize in die Betrachtung. Das ist in der beigefügten Tabelle zusammengefasst.
Fazit: Die Kritik an diesen Anlagen ist aus meiner Sicht im Kern nachvollziehbar. Ebenso ist es korrekt, dass sie fiskalische Verzerrungen erzeugen können. Es handelt sich jedoch um historisch gewachsene Strukturen und bestehende Vertragsverhältnisse zwischen Staat und Marktakteuren, die zunächst gelten. Vertragstreue ist dabei ein zentraler Grundsatz. Änderungen müssen daher über neue Anreizmechanismen erfolgen.
Die daraus entstehenden Narrative und Schlagzeilen halte ich in ihrer Zuspitzung teilweise für überzogen. Die ökonomischen Effekte werden häufig verkürzt dargestellt. Preiszonen bzw. eine stärkere Annäherung des Spotmarktes an physikalische Stromflüsse wären aus meiner Sicht deutlich relevantere Stellhebel. Vor allem aber spiegelt die Debatte eine tiefere Transformation wider, in der sich bestehende Geschäftsmodelle grundlegend verändern.
Die Zukunft gehört weder der fossilen Erzeugung noch klassisch zentralen Kraftwerksstrukturen. Diese strukturellen Verschiebungen prägen die aktuelle Debatte in erheblichem Maße.
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