Berlin – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für ein „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) beschlossen. Mit dem umfassenden Spar- und Umschichtungspaket soll verhindert werden, dass die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Jahr 2027 ein Defizit von rund 15,3 Milliarden Euro verzeichnen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bezeichnete das Vorhaben als ein „ausgewogenes Paket“. Es soll im kommenden Jahr Einsparungen und zusätzliche Einnahmen von insgesamt 16,3 Milliarden Euro ermöglichen.
Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschlechtert. Die Ausgaben wachsen strukturell schneller als die Einnahmen – unter anderem aufgrund der demografischen Entwicklung, des medizinischen Fortschritts und steigender Personalkosten. Ohne Gegenmaßnahmen wären weitere deutliche Anhebungen der Zusatzbeiträge kaum vermeidbar gewesen, die bereits 2026 im Schnitt bei rund 2,9 Prozent lagen.
Maßnahmen auf mehreren Ebenen
Das Reformpaket greift an verschiedenen Stellen im System an und verteilt die finanziellen Belastungen auf mehrere Bereiche:
Versicherte:
Die Zuzahlungen für Arzneimittel und andere Leistungen sollen von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro steigen und künftig jährlich an die Inflation angepasst werden. Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden um 10 Prozentpunkte reduziert (Härtefälle ausgenommen). Homöopathische Behandlungen sollen künftig nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden. Außerdem ist eine Überprüfung der zweijährigen Hautkrebsvorsorge bei symptomfreien Personen vorgesehen.
Mitversicherung:
Die bislang kostenlose Familienmitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt. Ab 2028 sollen mitversicherte Partner ohne eigene Kinder oder Pflegebedürftigkeit einen Zuschlag von 2,5 Prozent ihres Einkommens zahlen. Kinder bleiben weiterhin beitragsfrei versichert, ebenso Eltern von kleinen Kindern bis zum siebten Lebensjahr sowie bestimmte Pflegefälle.
Beitragsbemessungsgrenze:
Diese soll 2027 um weitere 300 Euro angehoben werden, um höhere Einkommen stärker an der Finanzierung zu beteiligen.
Leistungserbringer:
Vergütungssteigerungen für Ärzte und Kliniken werden begrenzt. Zusätzliche Budgets für bestimmte Praxisleistungen entfallen. Bei planbaren Eingriffen, etwa beim Einsatz künstlicher Kniegelenke, soll künftig eine zweite ärztliche Meinung verpflichtend werden. Teilkrankschreibungen in Stufen (25, 50 oder 75 Prozent) sollen erleichtert werden.
Pharma und Prävention:
Die Krankenkassen sollen verstärkt Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern abschließen. Ab 2028 ist zudem eine Zuckersteuer auf gesüßte Getränke vorgesehen. Diese soll den Kassen jährlich rund 450 Millionen Euro einbringen und gleichzeitig Übergewicht sowie Folgeerkrankungen wie Diabetes reduzieren.
Verwaltung und Staat:
Die Krankenkassen sollen ihre Verwaltungs- und Werbekosten begrenzen. Der Bund will zudem die Finanzierung der Krankenversicherung für Bürgergeldbeziehende stärker über Steuermittel übernehmen – zunächst mit zusätzlichen 250 Millionen Euro im Jahr 2027, die schrittweise erhöht werden sollen. Damit sollen die Kassen um rund zwölf Milliarden Euro jährlich entlastet werden, die bislang nicht durch die Bundespauschale gedeckt sind.
Gesundheitsministerin Warken betonte, das Paket sei so ausgestaltet, dass weitere Beitragserhöhungen vermieden werden könnten. Insgesamt sollen die Krankenkassen 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlastet werden – etwas mehr, als das prognostizierte Defizit beträgt.
Kritik von links und aus der Ärzteschaft
Kritik an den Plänen kommt unter anderem von der Opposition und aus der Ärzteschaft. Der SPD-Abgeordnete und frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach warnt vor einer Verschärfung der „Zweiklassenmedizin“. Höhere Zuzahlungen könnten dazu führen, dass insbesondere Menschen mit geringem Einkommen notwendige Behandlungen aufschieben. Zudem bestehe die Gefahr, dass sich Ärzte stärker auf Privatpatienten konzentrieren, wenn Budgets für gesetzlich Versicherte gedeckelt werden.
Auch Sozialverbände und Vertreter der Ärzteschaft sprechen von „Sparpolitik zulasten der Schwächsten“. Sie befürchten, dass die ohnehin angespannte Versorgung in manchen Regionen weiter unter Druck geraten könnte.
Nächste Schritte
Das Gesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Ob es in der Koalition aus CDU/CSU und SPD unverändert Bestand haben wird, ist allerdings offen. Innerhalb der SPD gibt es bereits Stimmen, die vor einer „Überlastung der Versicherten“ warnen.
Für Versicherte bedeutet die Reform kurzfristig vor allem höhere Zuzahlungen und Einschränkungen. Im Gegenzug steht die Erwartung stabiler Beitragssätze in den kommenden Jahren. Ob das Paket langfristig ausreicht, um die Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen, bleibt abzuwarten – viele Experten sehen hier weiterhin deutlich größere strukturelle Herausforderungen.
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