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  • 16. Mai 2026 9:55

Landgericht Hamburg untersagt Vorwurf der ‚gezielten Täuschung‘ gegen Drosten

ByLena Wallner

Apr. 18, 2026

Hamburg – Vier Jahre nach dem Streit um ein Interview im Magazin Cicero hat Christian Drosten im Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg Recht bekommen. Das Gericht untersagte dem Hamburger Physiker Roland Wiesendanger zwei konkrete Äußerungen aus dem Jahr 2022. Künftig darf er nicht mehr behaupten, Drosten habe die Öffentlichkeit „gezielt getäuscht“.

Mit dem Urteil der Pressekammer (Az. 324 O 518/24) wird die bereits 2022 erlassene einstweilige Verfügung in den zentralen Punkten bestätigt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig; eine Berufung ist möglich. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich bei den beanstandeten Aussagen nicht um zulässige Meinungsäußerungen, sondern um unzulässige Tatsachenbehauptungen, die das Persönlichkeitsrecht Drostens verletzen.

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Interview, das Wiesendanger am 2. Februar 2022 dem Magazin Cicero gegeben hatte. Darin vertrat der Nanowissenschaftler die These, das Coronavirus könne aus einem Labor in Wuhan stammen. Führende Virologen wie Drosten, die früh einen natürlichen Ursprung für wahrscheinlicher hielten, warf er vor, Politik und Öffentlichkeit bewusst in die Irre geführt zu haben. Genau diese Formulierung – Drosten habe die Öffentlichkeit „gezielt getäuscht“ – wurde nun untersagt.

Das Gericht folgte dieser Sicht nicht. Wer als Wissenschaftler auf Basis der damals verfügbaren Daten und Hypothesen eine Einschätzung abgibt, täuscht die Öffentlichkeit nicht bewusst – selbst dann nicht, wenn sich diese Einschätzung später als falsch herausstellen sollte. Eine solche Unterstellung gehe über zulässige Kritik hinaus und sei rechtlich als unzulässige Tatsachenbehauptung zu werten. Zugleich stellte das Gericht klar, dass es nicht um die Frage des Ursprungs des Coronavirus ging, sondern ausschließlich um die rechtliche Bewertung der konkreten Aussagen.

Der Fall hatte bereits 2022 für Aufmerksamkeit gesorgt. Damals hatte Drosten gegen Wiesendanger eine einstweilige Verfügung erwirkt, die nun im Hauptsacheverfahren bestätigt wurde. Wiesendangers Veröffentlichung war zudem auch innerhalb der Universität Hamburg kritisiert worden – unter anderem wegen fehlender wissenschaftlicher Standards wie Peer-Review und eigener empirischer Forschung.

Das Urteil berührt grundsätzliche Fragen darüber, wie wissenschaftliche Kontroversen in der Öffentlichkeit geführt werden. Es zeigt zugleich die rechtlichen Grenzen auf, wenn einzelnen Personen eine bewusste Täuschung unterstellt wird. Ob Wiesendanger gegen die Entscheidung vorgeht, ist bislang nicht bekannt.

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By Lena Wallner

Lena Wallner ist Journalistin und behandelt vor allem politische und gesellschaftliche Themen. Sie schreibt über aktuelle Entwicklungen und gesellschaftliche Zusammenhänge. Ihre Texte zeichnen sich durch ein ausgezeichnetes Netzwerk und die Einbindung relevanter Quellen aus.

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