Nur wenige Minister machen freiwillige Angaben – Transparenzregeln gelten als unzureichend
Berlin – Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und der Großteil seines Kabinetts haben eine Anfrage der Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de zu möglichen Aktienbesitzen und Unternehmensbeteiligungen nicht detailliert beantwortet. Die meisten Ministerien verwiesen lediglich auf die Offenlegungsregeln des Bundestages, wonach Beteiligungen erst ab einer Schwelle von mehr als fünf Prozent meldepflichtig sind.
Freiwillige Angaben machten lediglich drei Regierungsmitglieder: Bauministerin Verena Hubertz (SPD) erklärte, sie sei weiterhin geschäftsführende Gesellschafterin der Hubertz Beteiligungen GmbH, die geringfügige Anteile an einigen Unternehmen halte. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) gab nach öffentlicher Kritik an, Optionen am schwedischen Energieunternehmen Ingrid Capacity im Wert von rund 3.000 Euro zu besitzen, die sie veräußern wolle. Entwicklungsministerin Reem Alabali-Radovan (SPD) teilte mit, keine Unternehmensanteile zu besitzen.
Die übrigen Ministerien antworteten überwiegend pauschal: Es lägen entweder „keine Beteiligungen über fünf Prozent“ vor oder keine Anteile, die zu Interessenkonflikten führen könnten. Eine gesetzliche Pflicht zur umfassenden Offenlegung von Aktienbesitz für Mitglieder der Bundesregierung existiert in Deutschland nicht.
Im Mittelpunkt der Kritik steht Bundeskanzler Friedrich Merz. Im April 2019 hielt er als Mitglied des Verwaltungsrats des Schweizer Zugherstellers Stadler Rail 150.000 Aktienanteile. Diese waren zum Börsengang etwa 5,7 Millionen Euro wert – entsprachen jedoch nur rund 0,15 Prozent des Unternehmens. Nach den geltenden Regeln für Abgeordnete wäre eine solche Beteiligung nicht meldepflichtig. Das Bundeskanzleramt teilte mit, Merz habe vor Amtsantritt Maßnahmen ergriffen, um Interessenkonflikte auszuschließen. Ob er die Stadler-Anteile oder andere Wertpapiere weiterhin hält, wurde mit Verweis auf private Vermögensverhältnisse nicht mitgeteilt.
Im internationalen Vergleich sind die deutschen Vorgaben zurückhaltend. In Frankreich, dem Vereinigten Königreich und den USA müssen Regierungsmitglieder ihre Vermögensverhältnisse – teilweise einschließlich der von Partnern – deutlich umfassender offenlegen. In Frankreich veröffentlicht eine unabhängige Behörde regelmäßig detaillierte Vermögenserklärungen von Ministern, darunter konkrete Aktienpakete.
Abgeordnetenwatch-Sprecherin Sarah Schönewolf kritisierte die Haltung der Regierung: Die mangelnde Bereitschaft, freiwillig Transparenz herzustellen, sende ein falsches Signal. Wer Entscheidungen treffe, die den Wert von Unternehmen beeinflussen könnten, müsse offenlegen, ob eigene finanzielle Interessen berührt seien. Ohne gesetzliche Pflicht bleibe Transparenz eine Frage der freiwilligen Auslegung – und das könne das Vertrauen in die Politik untergraben.
Die Recherche weist auf ein strukturelles Problem hin: Politische Entscheidungen der Bundesregierung können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Gleichzeitig bleibt weitgehend unsichtbar, in welchem Umfang die Regierenden selbst finanziell an betroffenen Unternehmen beteiligt sind.
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