Israel beschließt Todesstrafe für terroristische Morde – wachsende Kritik an rechtsstaatlichen Folgen
Jerusalem – Die israelische Knesset hat am 30.3.2026 ein Gesetz verabschiedet, das die Todesstrafe für bestimmte terroristisch motivierte Tötungsdelikte vorsieht. Mit 62 zu 48 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte die Mehrheit für den Entwurf.
Das sogenannte „Penal Bill (Amendment No. 159) – Death Penalty for Terrorists“ sieht vor, dass die Todesstrafe durch Hängen künftig in Militärgerichten als Standardstrafe verhängt werden kann. In zivilen Gerichten bleibt lebenslange Freiheitsstrafe weiterhin möglich.
Initiator des Gesetzes ist die rechtsextreme Partei Otzma Yehudit unter der Leitung von Itamar Ben-Gvir, unterstützt von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und der Regierungskoalition. Israel hatte die Todesstrafe für gewöhnliche Straftaten bereits 1954 abgeschafft; seitdem wurde sie nur einmal vollstreckt – 1962 an NS-Verbrecher Adolf Eichmann.
Zentrale Bestimmungen des Gesetzes
Nach der neuen Regelung gilt in Militärgerichten, die insbesondere für Angeklagte aus dem Westjordanland zuständig sind, die Todesstrafe für vorsätzliche Tötungen, die als terroristisch motiviert eingestuft werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Tat mit dem Ziel begangen wurde, dem Staat Israel oder seiner Bevölkerung zu schaden.
Richter können in ausdrücklich definierten Ausnahmefällen von der Todesstrafe abweichen und stattdessen lebenslange Haft verhängen. Das Gesetz sieht vergleichsweise kurze Fristen zwischen Verurteilung und Vollstreckung vor, zudem sind Möglichkeiten zur Begnadigung eingeschränkt.
Kritik an möglicher Ungleichbehandlung
Juristische Fachkreise und Menschenrechtsorganisationen haben bereits scharfe Kritik geäußert. „Die Regelung trifft in der Praxis vor allem palästinensische Angeklagte, da Militärgerichte überwiegend für sie zuständig sind“, erklärte ein Sprecher von Human Rights Watch.
Kritiker weisen außerdem darauf hin, dass bestimmte Formulierungen – etwa die Bezugnahme auf eine gegen den Staat gerichtete Zielsetzung – zu unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen führen könnten, je nachdem, welches Gericht über den Fall entscheidet. Die israelische Regierung hält dem entgegen, dass das Gesetz formal für alle Täter gilt und eine Reaktion auf schwere terroristische Gewalt darstellt.
Internationale Reaktionen und rechtsstaatliche Bedenken
Mehrere europäische Staaten, darunter Deutschland, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich, äußerten bereits vor der Abstimmung „tiefe Besorgnis“. In einer gemeinsamen Erklärung warnten sie vor einem möglichen Widerspruch zu grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien und verwiesen auf den internationalen Verzicht auf die Todesstrafe.
Auch Organisationen wie Amnesty International und das Israel Democracy Institute sehen Risiken für die rechtsstaatliche Praxis. Kritisiert werden insbesondere:
- eingeschränkter Spielraum für differenzierte Einzelfallprüfungen,
- mögliche Unterschiede in der praktischen Anwendung je nach Gerichtsbarkeit,
- begrenzte Möglichkeiten zur Überprüfung von Urteilen.
Argumente der Befürworter
Befürworter verweisen vor allem auf sicherheitspolitische Erwägungen. Vertreter der Regierungskoalition argumentieren, dass bestehende Strafmaßnahmen nicht ausreichend abschreckend wirkten und verurteilte Täter in der Vergangenheit teilweise im Rahmen politischer Vereinbarungen freigekommen seien.
Ministerpräsident Benjamin Netanjahu unterstützte das umstrittene Gesetz zur Todesstrafe in der Knesset ausdrücklich; er stimmte in der entscheidenden Abstimmung persönlich mit Ja und vertritt die Position, dass Israel seine Strafgesetzgebung selbst bestimmen muss.
Mit der Neuregelung entfernt sich Israel weiter von der in vielen westlichen Demokratien etablierten Praxis, vollständig auf die Todesstrafe zu verzichten. International wird sie vor allem aus Gründen der Menschenwürde, der Unumkehrbarkeit von Fehlurteilen sowie fehlender eindeutiger Abschreckungsnachweise abgelehnt.
Innerhalb Israels bleibt das Thema umstritten. Während Teile der Bevölkerung harte Maßnahmen gegen Terrorismus unterstützen, warnen Juristen und Teile der Opposition vor langfristigen Folgen für das rechtsstaatliche Selbstverständnis des Landes.
Es gilt als wahrscheinlich, dass das Gesetz vor dem Obersten Gericht Israels überprüft wird. Ob und in welchem Umfang es tatsächlich zur Anwendung kommt, bleibt vorerst offen.
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