Bern – Angesichts der aktuellen Fluchtbewegungen im Libanon aufgrund von Evakuierungsaufrufen der israelischen Armee erhöht die Schweiz ihre humanitäre Unterstützung. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) stellt insgesamt 6,5 Millionen Franken für den Libanon und Syrien bereit, zusätzlich fließt eine Million Franken als Soforthilfe in den Iran. Die Mittel werden an etablierte Partnerorganisationen wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), UNHCR und UNICEF weitergeleitet.
Nach Angaben der Vereinten Nationen sind im Libanon über 820.000 Menschen intern vertrieben, etwa 100.000 haben das Land nach Syrien verlassen (UNHCR, Stand März 2026). Die Evakuierungsaufrufe, die seit Anfang März unter anderem den Südlibanon, die Bekaa-Ebene und Teile Beiruts betreffen, führten zu weitreichenden Bevölkerungsbewegungen.
Die DEZA kombiniert bestehende Mittel mit neu freigegebenen Nothilfegeldern: 3,5 Millionen Franken stammen aus dem laufenden Budget, weitere 3 Millionen Franken werden zusätzlich bereitgestellt. Die Hilfe konzentriert sich auf dringendste Bedürfnisse wie Schutz der Zivilbevölkerung, Notunterkünfte sowie Wasser-, Sanitär- und Hygienemaßnahmen (WASH).
Im Bekaa-Tal unterstützt ein Experte des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) gemeinsam mit dem IKRK und der regionalen Wasserversorgungsbehörde die Chlorierung des Trinkwassers. Angesichts der stark gestiegenen Zahl an Vertriebenen trägt diese Maßnahme wesentlich zur Versorgung der Bevölkerung bei. Weitere Gelder werden über den Lebanon Humanitarian Fund an libanesische und internationale Nichtregierungsorganisationen verteilt.
Regionale Komponente und Iran-Hilfe
Ein Teil der Mittel fließt nach Syrien, um die humanitäre Situation der aus dem Libanon geflohenen Personen abzumildern. Im Iran hat sich die humanitäre Lage ebenfalls verschärft. Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) hat einen Nothilfeappell über 40 Millionen Franken gestartet, an dem sich die Schweiz mit einer Million Franken beteiligt.
Die DEZA betont, dass humanitäre Hilfe – unabhängig vom politischen Kontext – mit der Schweizer Neutralität vereinbar ist. „Hilfe- und Unterstützungshandlungen, die einem humanitären oder medizinischen Zweck dienen, sind vom neutralitätsrechtlichen Anwendungsbereich nicht erfasst“, heißt es in der Mitteilung der DEZA.
Einordnung
Im internationalen Vergleich bleibt die humanitäre Hilfe der Schweiz moderat: Die Mittel decken nur einen Teil der dringenden Bedürfnisse im Libanon und Syrien. Humanitäre Organisationen warnen, dass die Versorgung der Vertriebenen angesichts der wachsenden Zahlen weiterhin kritisch bleibt.
Die Lage im Libanon ist weiterhin volatil. Sollten die Spannungen zwischen Israel und der Hisbollah anhalten, rechnen Expert:innen mit weiteren Fluchtbewegungen.
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