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  • 12. April 2026 11:30

BGH-Urteil zu Hörsturz: Keine Feststellung eines Impfschadens

ByAnton Aeberhard

März 9, 2026

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer Klage gegen den Pharmakonzern AstraZeneca beschäftigt, die von einer Zahnärztin eingereicht worden war. Die Frau führt einen Hörsturz, den sie drei Tage nach einer Corona-Impfung erlitt, auf den Impfstoff zurück und fordert mindestens 150.000 Euro Schadenersatz.

Das Gericht entschied jedoch nicht, dass die Impfung den Hörsturz verursacht hat. Der BGH stellte lediglich fest, dass die Vorinstanz – das Oberlandesgericht Koblenz – den Auskunftsanspruch der Klägerin gegenüber dem Hersteller möglicherweise zu eng bewertet hatte. Der Fall muss deshalb erneut geprüft werden.

Kein Urteil über einen Impfschaden

Wichtig ist: In dem Verfahren ging es nicht um den medizinischen Nachweis, ob die Impfung tatsächlich den Hörsturz ausgelöst hat. Der Bundesgerichtshof befasste sich ausschließlich mit der juristischen Frage, ob die Klägerin vom Hersteller zusätzliche Informationen über mögliche Nebenwirkungen verlangen kann.

Ob ein Schadenersatzanspruch besteht oder ob überhaupt ein Impfschaden vorliegt, muss erst in weiteren Verfahren geklärt werden.

Hörsturz hat häufig unklare Ursachen

Ein plötzlicher Hörverlust – medizinisch als Hörsturz bezeichnet – tritt vergleichsweise häufig auf. In vielen Fällen bleibt die Ursache unklar. Fachleute sprechen dann von einem sogenannten idiopathischen Hörsturz. Mögliche Risikofaktoren reichen von Durchblutungsstörungen über Infektionen bis zu Stress oder anderen Erkrankungen.

Ein zeitlicher Zusammenhang – also dass ein Ereignis kurz vor dem Auftreten eines Hörsturzes stattfindet – reicht medizinisch nicht aus, um eine Ursache nachzuweisen. Gerade bei häufig auftretenden Erkrankungen können solche zeitlichen Überschneidungen zufällig sein.

Studien und Sicherheitsberichte zeigen kein erhöhtes Risiko

Daten aus Sicherheitsberichten und Studien weisen bisher keinen erhöhten Anteil von Hörstürzen nach Corona-Impfungen im Vergleich zur allgemeinen Bevölkerung aus. In Sicherheitsanalysen wurden bei sehr großen Impfzahlen nur wenige Verdachtsmeldungen registriert, deren Häufigkeit im Bereich der normalen Hintergrundrate liegt.

Das bedeutet: Selbst wenn einzelne Betroffene Symptome kurz nach einer Impfung erleben, lässt sich daraus statistisch noch kein ursächlicher Zusammenhang ableiten.

Ein juristischer Zwischenschritt

Das aktuelle Urteil ist daher in erster Linie ein prozessrechtlicher Schritt. Es stärkt möglicherweise die Rechte von Klägern, von Pharmaunternehmen Informationen zu möglichen Nebenwirkungen zu erhalten. Eine Entscheidung darüber, ob der Hörsturz der Klägerin tatsächlich durch die Impfung verursacht wurde oder ob Schadenersatz gezahlt werden muss, ist damit jedoch nicht gefallen.

Der Fall wird nun erneut von den zuständigen Gerichten geprüft.

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By Anton Aeberhard

Anton Aeberhard ist Journalist und schreibt zu gesundheitlichen, wissenschaftlichen sowie politischen und gesellschaftlichen Themen. Seine Beiträge befassen sich mit aktuellen Entwicklungen und deren Hintergründen. Seine Texte zeichnen sich durch analytische Tiefe und eine klare Gewichtung der zentralen Argumente aus.

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