Wien – Der österreichische Nationalrat hat am Mittwoch, den 25. Februar 2026, ein neues Gesetz verabschiedet, das Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor versteckten Preiserhöhungen schützen soll. Ab 1. April 2026 müssen große Lebensmittel- und Drogeriemärkte Produkte klar kennzeichnen, bei denen die Füllmenge oder Stückzahl reduziert wurde, obwohl der Preis unverändert bleibt – eine Praxis, die als „Shrinkflation“ bekannt ist.
Was ist Shrinkflation?
Shrinkflation beschreibt den Effekt, dass Hersteller die Menge eines Produkts verringern, ohne den Preis zu ändern. Ein typisches Beispiel: Eine Schokoladentafel, die bisher 100 Gramm wog, enthält plötzlich nur noch 90 Gramm, während der Preis gleich bleibt. Mit der neuen Kennzeichnungspflicht sollen solche Veränderungen für die Kundinnen und Kunden auf den ersten Blick sichtbar werden.
Die neuen Regeln
Betroffene Produkte müssen für mindestens 60 Tage mit einem deutlichen Hinweis versehen werden. Händler können diesen Hinweis direkt auf dem Produkt, am Regal oder auf einem Informationsschild anbringen. Formulierungen wie „Achtung: Weniger Inhalt – gleicher Preis“ oder vergleichbare klare Hinweise sind vorgesehen.
Die Regelung gilt befristet bis Mitte 2030 und betrifft ausschließlich größere Handelsunternehmen. Kleine Händler und inhabergeführte Geschäfte bleiben ausgenommen. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 15.000 Euro.
Reaktionen aus dem Parlament
Die Abstimmung im Nationalrat fiel mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen aus. Die FPÖ stimmte geschlossen dagegen. Die Freiheitlichen kritisierten das Gesetz als unnötige Bürokratie, die den Handel belaste und letztlich höhere Kosten für die Verbraucher verursachen könnte. Sie setzten stattdessen auf die Eigenverantwortung der Konsumenten beim Preis- und Mengenvergleich.
Konsumentenschutzstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) begrüßte die Verabschiedung des Gesetzes: „Wer weniger Inhalt verkauft, muss das transparent machen.“ Vertreter der Regierungsfraktionen betonten, dass die Regelung Fairness im Wettbewerb stärke und eine versteckte Form der Teuerung sichtbar mache – ein Thema, das in Zeiten anhaltender Inflation besonders sensibel ist.
Internationaler Vergleich
Ähnliche Transparenzregelungen gibt es bereits in Ländern wie Frankreich, Ungarn und Rumänien. Österreich setzt mit dem neuen Gesetz bewusst auf Information statt auf ein generelles Verbot von Shrinkflation.
Ausblick
Mit Inkrafttreten im April beginnt für Supermärkte und Drogerien eine neue Phase der Preistransparenz. Ob das Gesetz die erhoffte Wirkung entfaltet und ob es nach Ablauf der Befristung verlängert wird, bleibt abzuwarten. Die Debatte um faire Preise und ehrliche Verpackungen dürfte damit jedoch nicht enden.
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