Bern – Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 19. Februar 2026 die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eröffnet. Ziel der Anpassungen ist die Umsetzung des sogenannten Kostendämpfungspakets 2, das das Parlament am 21. März 2025 verabschiedet hat. Mit dem Paket sollen die stark steigenden Kosten im Gesundheitswesen eingedämmt werden, insbesondere im Bereich der Arzneimittel, wo jährlich Milliarden Franken ausgegeben werden.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende Mai bzw. Anfang Juni 2026 und richtet sich an Kantone, Verbände und Expertinnen und Experten. Im Mittelpunkt stehen neue Preismodelle für Medikamente sowie erweiterte Kompetenzen für Apothekerinnen und Apotheker.
Neue Aufgaben für Apothekerinnen und Apotheker
Eine zentrale Neuerung betrifft die Leistungen von Apotheken. Zukünftig dürfen Apothekerinnen und Apotheker Therapien aktiv begleiten, die Therapietreue fördern und ärztlich verordnete Behandlungen optimieren – diese Leistungen werden von der OKP vergütet. Außerdem können sie im Rahmen nationaler oder kantonaler Programme Untersuchungen und präventive Maßnahmen selbstständig durchführen, einschließlich der Verschreibung bestimmter Medikamente und Analysen.
Kostenkontrolle bei Medikamenten
Ein weiterer Schwerpunkt des Pakets ist ein Kostenfolgemodell für Arzneimittel. Hersteller sollen bei großem Marktvolumen Ausgleichszahlungen an die OKP leisten, um übermäßige Kostensteigerungen zu vermeiden. Ergänzend sind Referenztarife für Laborleistungen sowie eine differenzierte Prüfung der Wirksamkeits-, Zweckmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitskriterien (WZW) für Medikamente vorgesehen. Auch die vorläufige Vergütung neuer Arzneimittel (Tag-0-Vergütung) wird neu geregelt.
Hintergrund und Ausblick
Das Kostendämpfungspaket 2 wurde bereits 2022 vom Bundesrat initiiert, um die Prämienbelastung für Versicherte zu senken. Nach zweieinhalbjähriger parlamentarischer Beratung trat das Paket im März 2025 in Kraft. Die Umsetzung der Verordnungen erfolgt schrittweise, voraussichtlich Anfang 2027. Begleitende Analysen sollen sicherstellen, dass der Zugang zu Medikamenten erhalten bleibt.
Viele Branchenvertreter erkennen zwar die Bedeutung eines nachhaltig finanzierten Gesundheitswesens an, betonen jedoch gleichzeitig, dass ihre Branche in der Schweiz in den letzten Jahren bereits erhebliche Einsparungen umgesetzt hat und nun an ihre Belastungsgrenze gelangt ist. Auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat in früheren Verfahren die geplanten Anpassungen grundsätzlich unterstützt.
Mit diesen Schritten will der Bund die Kostenentwicklung in der OKP auf ein medizinisch begründbares Maß beschränken. Die endgültige Umsetzung könnte Einsparungen in Milliardenhöhe bringen, wirft aber auch die Frage auf, wie Kostenkontrolle und Versorgungsqualität im Gleichgewicht gehalten werden können.
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