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  • 11. März 2026 11:01

Transparenz ja – Skandal nein: Das BAG-Urteil zu Covid-Impfstoffverträgen im Kontext

BySarah Koller

Feb. 18, 2026

Transparenz bei Impfstoffverträgen – und ihre richtige Einordnung

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht hat die Diskussion über Transparenz in der Schweizer Pandemiepolitik erneut aufgegriffen. Das Gericht entschied, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Verträge mit Herstellern von Covid-19-Impfstoffen grundsätzlich offenlegen muss. Bislang waren zentrale Passagen – darunter Preisvereinbarungen, Liefermodalitäten und Haftungsregelungen – aus Gründen der Vertraulichkeit nicht öffentlich zugänglich.

Transparenz als Teil rechtsstaatlicher Kontrolle

Zugangsverfahren nach dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern, Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen, staatliches Handeln nachvollziehbar zu machen. Insbesondere in Krisenzeiten, in denen erhebliche Mittel und Vorabverpflichtungen nötig sind, dient die gerichtliche Klärung der Transparenzpflichten der demokratischen Kontrolle.

Die Schweiz hatte im Sommer 2020, wie viele andere Staaten, Impfstoffdosen vor Abschluss der klinischen Entwicklung vorbestellt. Dieses Vorgehen war Teil einer internationalen Strategie, um im Fall einer erfolgreichen Zulassung frühzeitig Lieferkontingente zu sichern. Vergleichbare Vorabverträge wurden auch von der EU, den USA und weiteren Staaten abgeschlossen.

Was das Urteil betrifft – und was nicht

Gegenstand des Urteils sind Vertragsdetails und deren Offenlegung. Es geht nicht um die wissenschaftliche Bewertung der Impfstoffe selbst. Die Sicherheit und Wirksamkeit der in der Schweiz eingesetzten Covid-19-Impfstoffe wurden im Rahmen regulärer Zulassungsverfahren durch Swissmedic geprüft. Grundlage waren randomisierte, kontrollierte Studien mit zehntausenden Teilnehmenden sowie fortlaufende Sicherheitsüberwachung nach der Zulassung.

Fazit: Vertragsintransparenz bedeutet nicht, dass die Impfstoffe ineffektiv oder unsicher sind. Die wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit bleibt unbestritten.

Öffentliche Debatte und potenzielle Missinterpretation

In der öffentlichen Diskussion wird Transparenz gelegentlich fälschlich mit Betrug oder Mängeln bei den Impfstoffen gleichgesetzt. Ein solcher Schluss ist unbegründet: Vertraulichkeitsklauseln sind in internationalen Beschaffungsverträgen üblich, insbesondere bei Preisgestaltung und Haftungsfragen. Die gerichtliche Entscheidung betrifft in erster Linie die verwaltungsrechtliche Dimension, nicht die medizinische Wirksamkeit.

Warum Impfgegner den Artikel instrumentalisieren

Bestimmte Impfgegner‑Gruppen nutzen Berichte wie diesen jedoch, um daraus zu schließen:

  • „Die Behörden haben etwas zu verbergen.“
  • „Impfstoffe waren ein Betrug/Skandal.“
  • „Deshalb sind alle Impfungen und Maßnahmen falsch gewesen.“

Diese Schlussfolgerungen sind unbegründet und wissenschaftlich falsch. Sie basieren auf einem klassischen Trugschluss: Aus Intransparenz folgt kein Beweis für Betrug, Fehlverhalten oder mangelnde Wirksamkeit. Es bedeutet lediglich, dass bestimmte Dokumente derzeit noch nicht öffentlich sind, was bei Vertragstexten mit großen Unternehmen nicht ungewöhnlich ist – auch aus Wettbewerbs‑ und Verhandlungsgründen.

Die Kommentare unter dem Beobachter-Artikel zeigen deutlich, wie solche Fakten von Impfgegnern verzerrt interpretiert werden. Viele Nutzer*innen ziehen falsche Schlüsse über die Sicherheit und Wirksamkeit von Impfungen, obwohl der Artikel lediglich Transparenzfragen behandelt.

Wissenschaftliche Evidenz untermauert Impfungen

  • Pfizer/BioNTech (Comirnaty): Phase-III-Studien mit rund 43.000 Teilnehmenden belegten hohe Wirksamkeit gegen Covid-19 und gute Verträglichkeit (Polack FP et al., 2020, NEJM).
  • Moderna (Spikevax): Phase-III-Studien mit etwa 30.000 Teilnehmenden bestätigten ebenfalls hohe Wirksamkeit und Sicherheitsprofil (Baden LR et al., 2021, NEJM).
  • Kontinuierliche Überwachung durch Swissmedic, EMA und FDA dokumentiert fortlaufend Sicherheitsdaten und Nebenwirkungen.

Durch die frühzeitige Impfkampagne konnte in der Schweiz die Zahl schwerer Erkrankungen, Hospitalisierungen und Todesfälle deutlich reduziert werden – ein klarer gesundheitlicher Nutzen, der unabhängig von Diskussionen über Vertragsdetails besteht.

Differenzierung ist entscheidend

  • Beschaffungspolitik: Verträge, Preise, Haftung und Lieferfristen.
  • Wissenschaftliche Bewertung: Studien, Zulassung, Pharmakovigilanz.

Das Bundesverwaltungsgericht behandelt die erste Ebene. Aussagen über die zweite lassen sich daraus nicht ableiten.

Die Entscheidung stärkt das Prinzip der Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns. Sie ist Teil normaler institutioneller Kontrolle und demokratischer Transparenz. Gleichzeitig bleibt die wissenschaftliche Evidenz zu Covid-19-Impfstoffen unverändert: Sie sind sicher, wirksam und haben einen entscheidenden Beitrag zur Eindämmung der Pandemie geleistet. Vertragsintransparenz ist kein Hinweis auf eine mangelnde Wirksamkeit oder auf ein Versagen der Impfstoffe – im Gegenteil: Eine nüchterne Einordnung schützt die öffentliche Gesundheit und die Glaubwürdigkeit wissenschaftlicher Informationen.

Quellenverzeichnis

  1. Gerichtsurteil zur Offenlegung
    Bundesverwaltungsgericht, Urteile A-488/2024, A-514/2024 und A-619/2024 vom 10. Februar 2026 (publ. 17. Februar 2026).
    → bvger.ch: Medienmitteilung und Urteile
  2. Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ)
    Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ, SR 152.3), Art. 6 ff. und Art. 7.
    → fedlex.admin.ch: Gesetzestext
  3. Impfstoffbeschaffung (BAG)
    Bundesamt für Gesundheit (BAG), Medienmitteilungen und Beschaffungsangaben zu Covid-19-Impfstoffen (2020–2022).
    → bag.admin.ch: Impfstoffbeschaffung
  4. Zulassung und Bewertung (Swissmedic)
    Swissmedic, Public Assessment Reports und Pharmakovigilanz-Updates zu Comirnaty (Pfizer/BioNTech) und Spikevax (Moderna).
    → swissmedic.ch: Covid-19-Impfstoffe
  5. Klinische Phase-III-Studien
    Polack, F. P. et al. (2020). Safety and Efficacy of the BNT162b2 mRNA Covid-19 Vaccine. NEJM, 383(27), 2603–2615. DOI: 10.1056/NEJMoa2034577. → nejm.org: Volltext
    Baden, L. R. et al. (2021). Efficacy and Safety of the mRNA-1273 SARS-CoV-2 Vaccine. NEJM, 384(5), 403–416. DOI: 10.1056/NEJMoa2035389. → nejm.org: Volltext
  6. Internationale Bewertungen
    EMA: European Public Assessment Reports zu Comirnaty und Spikevax.
    → Comirnaty: ema.europa.eu: EPAR Comirnaty
    → Spikevax: ema.europa.eu: EPAR Spikevax
    FDA: EUA-Dokumente und Zulassungsseiten zu Pfizer/BioNTech (Comirnaty) und Moderna (Spikevax).
    → Comirnaty: fda.gov: Comirnaty
    → Spikevax: fda.gov: Spikevax

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By Sarah Koller

Sarah Koller schreibt vor allem zu Gesundheits- und Wissenschaftsthemen, behandelt aber auch soziale und historische Fragestellungen. Ihre Texte zeichnen sich durch Vielseitigkeit und die Fähigkeit aus, komplexe Inhalte verständlich aufzubereiten.

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