Bern/Brüssel, 30. Januar 2026 – Die Schweiz hat bei der Europäischen Union offiziell Einspruch gegen geplante neue Schutzmaßnahmen für Stahl und bestimmte Ferrolegierungen erhoben. An einem außerordentlichen Treffen des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens in Brüssel verlangte sie Ausnahmen, um bestehende Lieferketten und die engen wirtschaftlichen Verflechtungen mit der EU nicht zu gefährden.
Das Treffen war auf ausdrücklichen Wunsch der Schweiz einberufen worden. Im Zentrum der Gespräche standen zwei Maßnahmen der Europäischen Union: Zum einen der Vorschlag der EU-Kommission vom Oktober 2025, die seit 2018 geltenden Stahlschutzmaßnahmen durch ein neues System aus Quoten und Zöllen zu ersetzen. Zum anderen die bereits im November 2025 in Kraft getretenen Schutzmaßnahmen auf Einfuhren bestimmter Mangan- und Silicium-Legierungen, sogenannter Ferrolegierungen.
Die Schweiz machte geltend, ihre Stahlproduktion trage nicht zur globalen Überkapazität bei. Vielmehr sei sie ein fester Bestandteil europäischer Wertschöpfungsketten, insbesondere in der Automobil-, Maschinen- und Bauindustrie. «Schweizer Stahlprodukte unterstützen das Funktionieren regionaler Lieferketten, die für die europäischen Industrieökosysteme von entscheidender Bedeutung sind», teilte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mit.
Aus Sicht Berns würde eine Einbeziehung der Schweiz in die EU-Maßnahmen den bilateralen Handel sowie das Freihandelsabkommen von 1972 unnötig belasten. Zwar seien die wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des vergleichsweise geringen Exportvolumens begrenzt, dennoch könnten bestehende Lieferbeziehungen beeinträchtigt werden.
Anders stellt sich die Situation bei den Ferrolegierungen dar: Hier gilt die Schweiz – wie alle Drittstaaten außer bestimmten Entwicklungsländern und der Ukraine – als von den Schutzmaßnahmen betroffen. Die Schweiz hat sich nach eigenen Angaben bereits mehrfach auf politischer Ebene für eine Ausnahme eingesetzt. Die EU-Kommission hat angekündigt, diese Maßnahmen nach einem Jahr zu überprüfen.
Zusätzlich äußerte die Schweiz Besorgnis über mögliche künftige EU-Exportbeschränkungen für Aluminiumschrott. Solche Schritte könnten insbesondere die Schweizer Recycling- und Verarbeitungsindustrie empfindlich treffen.
Hintergrund der Schutzmaßnahmen sind weltweite Überkapazitäten in der Stahlproduktion, die vor allem auf den starken Produktionsausbau in Drittstaaten wie China zurückgeführt werden. Die EU reagiert darauf mit handelspolitischen Instrumenten zum Schutz ihres Binnenmarkts. Die Schweiz verweist dagegen auf die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) sowie auf das bestehende Freihandelsabkommen und betont, dass die aktuellen Maßnahmen nicht Teil des sogenannten «Pakets Schweiz–EU» sind.
Konkrete Zusagen für Ausnahmen hat die Europäische Kommission bislang nicht gemacht. Die Schweiz kündigte an, die Gespräche auf technischer und politischer Ebene fortzusetzen, um eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu erreichen.
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