Reichstagswahl unter Repression
Die Reichstagswahl vom 5. März 1933 gilt als die letzte halbwegs pluralistische Wahl der Weimarer Republik. Sie fand bereits unter massiven Einschränkungen der Pressefreiheit und politischen Betätigung statt. Nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 und dem Reichstagsbrand am 27. Februar erließ Reichspräsident Paul von Hindenburg die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“. Diese setzte wesentliche Grundrechte außer Kraft und ermöglichte die Verhaftung zahlreicher politischer Gegner, vor allem aus KPD und SPD.
Trotz dieser Repressionen – darunter Verhaftungen von Kommunisten, Verbote sozialdemokratischer und kommunistischer Zeitungen sowie Einschüchterung durch SA und SS – fand die Wahl statt. Die NSDAP erreichte 43,9 Prozent der Stimmen (288 Mandate), die DNVP (Deutschnationale Volkspartei) als Koalitionspartner 8,0 Prozent (52 Mandate). Zusammen verfügten beide Parteien damit über keine eigene Mehrheit im Reichstag. Die Wahlbeteiligung lag bei 88,8 Prozent, dem höchsten Wert während der Weimarer Zeit.
Eskalation der Repression
In den Wochen nach der Wahl verschärfte sich die politische Unterdrückung weiter. Viele Funktionäre von SPD, KPD und Gewerkschaften wurden in „Schutzhaft“ genommen, ein Euphemismus für Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren. Zahlreiche Politiker wie Otto Wels (SPD) und Heinrich Held (BVP) flohen ins Exil.
Das Ermächtigungsgesetz
Am 23. März 1933 trat der neu gewählte Reichstag im Kroll-Opernhaus zusammen, um über das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ – das sogenannte Ermächtigungsgesetz – abzustimmen. Die Abstimmung fand unter massiver Präsenz von SA- und SS-Einheiten statt, die den Saal umstellten und eine Atmosphäre der Einschüchterung schufen. Die Kommunistische Partei war bereits verboten, zahlreiche ihrer Abgeordneten inhaftiert.
Das Gesetz wurde mit 444 Ja-Stimmen bei 94 Nein-Stimmen angenommen. Neben NSDAP und DNVP stimmten auch die Zentrumspartei (72 Stimmen), die Bayerische Volkspartei (19 Stimmen) und kleinere Gruppen dafür. Lediglich die verbliebenen Abgeordneten der Sozialdemokratischen Partei votierten geschlossen dagegen.

Mit Inkrafttreten am 24. März 1933 erhielt die Reichsregierung die Befugnis, Gesetze ohne Beteiligung des Reichstags zu erlassen, auch solche, die von der Verfassung abwichen. Damit endete die parlamentarische Kontrolle der Legislative faktisch. In den folgenden Monaten wurden alle anderen Parteien verboten oder zur Selbstauflösung gezwungen, Gewerkschaften zerschlagen und die Presse gleichgeschaltet.
Übergang zur Diktatur
Die Ereignisse im März 1933 markieren den entscheidenden Übergang von der Weimarer Demokratie zur nationalsozialistischen Diktatur. Die Machtübernahme erfolgte nicht durch einen offenen Staatsstreich, sondern durch die schrittweise Nutzung und Aushöhlung bestehender verfassungsrechtlicher Instrumente.
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