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  • 12. April 2026 10:30

Wolf in der Schweiz: Regulierung bremst Wachstum – Parlament fordert weitere Lockerungen

ByMarianne Herbst-Stauffer

Jan. 17, 2026

Vor fünf Jahren lehnte das Schweizer Stimmvolk die Revision des Jagdgesetzes ab, die eine Lockerung des Wolfsschutzes und eine erleichterte Regulierung des Bestands vorgesehen hatte. Am 27. September 2020 stimmten 51,9 Prozent der Stimmberechtigten mit Nein.

Seit dem 1. Februar 2025 ist das revidierte Jagdgesetz in Kraft. Es ermöglicht präventive Eingriffe in Wolfsbestände unter strengen Voraussetzungen: Regulierungen müssen populationsverträglich sein und den Schutz der Art gewährleisten. Kantone können Rudel oder einzelne Tiere regulieren, wenn Schäden drohen oder unerwünschtes Verhalten festgestellt wird – vorausgesetzt, das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erteilt zuvor seine Zustimmung.

Im Herbst 2025 überwiesen Ständerat und Nationalrat zwei Motionen, die weitergehende Erleichterungen verlangen. Die Motion Broulis (FDP/VD) zielt auf ganzjährige Abschüsse problematischer Rudelmitglieder ab; bisher sind solche Eingriffe nur zwischen dem 1. Juni und dem 31. Januar zulässig. Die Motion Friedli (SVP/SG) fordert, Abschüsse auch in Jagdbanngebieten zu erlauben. Beide Vorstöße wurden trotz Widerstands aus Teilen der Linken und seitens des Bundesrats angenommen und verpflichten die Landesregierung nun, entsprechende Anpassungen zu prüfen.

Auf internationaler Ebene stuften die Mitgliedstaaten der Berner Konvention den Wolf im Dezember 2024 von „streng geschützt“ (Anhang II) auf „geschützt“ (Anhang III) herab. Die Änderung trat am 7. März 2025 in Kraft. Für die Schweiz hat dieser Schritt begrenzte Auswirkungen: Das nationale Recht führt den Wolf weiterhin als geschützte Art, und Regulierungen müssen den günstigen Erhaltungszustand der Population sicherstellen.

Laut BAFU-Bericht vom Mai 2025 zeigen die präventiven Regulierungen der Perioden 2023/24 und 2024/25 Wirkung. Insgesamt wurden 92 Wölfe präventiv, also vor dem Eintreten von Schäden, erlegt; reaktive Abschüsse fanden nicht statt. Bewilligungen bestanden für rund 125 Tiere. Das Populationswachstum hat sich verlangsamt: Im Monitoringjahr 2025/26 (seit Februar 2025) bestätigte die Stiftung KORA bislang 41 Rudel – 31 rein schweizerische und 10 grenzüberschreitende –, zwei mehr als im Vorjahr. Die Gesamtpopulation wird je nach Zählmethode auf rund 300 bis 350 Tiere geschätzt, einschließlich Welpen. Die Zahl der Rudel stabilisiert sich damit nach Jahren starken Wachstums.

Uneinheitlich entwickelt sich die Situation bei den Nutztierrissen. Schweizweit sank deren Zahl von rund 1800 im Jahr 2022 auf etwa 1000 im Jahr 2024. Für den Alpsommer 2025 melden die meisten Kantone stabile oder leicht rückläufige Werte – trotz eines insgesamt leicht höheren Bestands. Pro Natura und die Gruppe Wolf Schweiz veröffentlichten im Herbst 2025 eine Rissbilanz auf Basis kantonaler Daten. Demnach nimmt in vielen Regionen die Zahl gerissener Tiere pro Wolf ab, was sie mit verbessertem Herdenschutz in Verbindung bringen.

Eine Ausnahme bildet der Kanton Tessin. Dort stiegen die gemeldeten Risse von 115 im Jahr 2024 auf 195 im Jahr 2025. Die Auswertung zeigt, dass rund die Hälfte der betroffenen Nutztiere ungeschützt war, obwohl Herdenschutzmaßnahmen an vielen Standorten als zumutbar und amtlich anerkannt galten. In konsequent geschützten Herden bleiben Übergriffe vergleichsweise selten. Verweste Kadaverfunde deuten zudem teilweise auf eine verzögerte Entdeckung hin.

Der Bund unterstützt den Herdenschutz weiterhin finanziell. 2023 flossen rund sieben Millionen Franken in entsprechende Programme, 2024 etwa fünf Millionen. Kantone und Tierhalter setzen Zäune, Herdenschutzhunde und Elektrozäune ein – mit messbarem Erfolg in zahlreichen Gebieten.

Die politische und gesellschaftliche Debatte bleibt dennoch polarisiert. Nutztierhalter und Landwirtschaftsverbände verweisen auf wirtschaftliche Schäden und zusätzlichen Arbeitsaufwand. Umweltorganisationen und Fachleute betonen hingegen die zunehmende Scheu der Wölfe bei konsequentem Schutz, ökologische Effekte etwa für Waldverjüngung und Biodiversität sowie die rasche Neubesetzung von Territorien nach Abschüssen.

Der Bundesrat muss nun auf die überwiesenen Motionen reagieren. Ob und in welcher Form weitere Lockerungen umgesetzt werden, hängt von der laufenden Prüfung ab – unter Berücksichtigung der nationalen Gesetzgebung sowie der internationalen Verpflichtungen der Schweiz.

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By Marianne Herbst-Stauffer

Marianne Herbst-Stauffer ist Autorin bei DMZ-News und schreibt zu Themen aus Gesundheitswesen, Gesellschaft sowie Natur- und Umweltschutz. Sie verfügt über langjährige Erfahrung im Gesundheitswesen und verbindet in ihren Texten sachliche, faktenbasierte Darstellung mit praxisnaher Analyse gesellschaftlicher und ökologischer Zusammenhänge.

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