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  • 11. März 2026 10:23

Bundesregierung fördert Gedenkstätten: 6,46 Millionen Euro für Aufarbeitung von NS‑ und SED‑Verbrechen

ByLena Wallner

Jan. 14, 2026

Berlin – Die Bundesregierung hat neue Fördermittel in Höhe von insgesamt 6,46 Millionen Euro bewilligt, um Projekte zur Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus und der SED‑Diktatur zu unterstützen. Die Mittel stammen aus dem Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und sollen bis 2030 ausgegeben werden. Grundlage ist die aktualisierte „Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS‑Terrorherrschaft und der SED‑Diktatur“, die das Bundeskabinett im November 2025 beschlossen hat.

Im Zentrum der Förderentscheidung stand ein unabhängiges Expertengremium, das die historischen Relevanz, den pädagogischen Wert und die Durchführbarkeit der Projektvorschläge bewertete.

Geförderte Projekte

  • Stiftung Berliner Mauer – Forum Checkpoint Charlie:
    1,65 Millionen Euro für die Neugestaltung des Forums Checkpoint Charlie mit interaktiven Elementen und einer erweiterten Ausstellung.
  • Stiftung Topographie des Terrors (Berlin):
    700 000 Euro zur Restaurierung und Überdachung des ehemaligen Küchenkellers sowie für die Einrichtung einer neuen Dauerausstellung zur NS‑Verbrechen an diesem historischen Ort.
  • NS‑Dokumentationszentrum Köln:
    3,146 Millionen Euro für die Neugestaltung der Dauerausstellung, einschließlich digitaler Elemente zur Ansprache jüngerer Zielgruppen.
  • Memorium Nürnberg:
    750 000 Euro für die Erweiterung der Dauerausstellung mit Fokus auf die Nürnberger Prozesse.
  • Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten:
    216 000 Euro für das Projekt „Verfolgung durch Formular“, das die bürokratischen Strukturen des NS‑Staates thematisiert.

Konzeption als rechtliche und politische Grundlage

Die vom Bundeskabinett verabschiedete Gedenkstättenkonzeption legt Kriterien und Schwerpunkte fest, nach denen staatliche Fördermittel vergeben werden. Sie wurde zuletzt 2008 überarbeitet und im November 2025 grundlegend neu gefasst, um aktuellen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen Rechnung zu tragen, etwa dem digitalen Wandel, dem zeitlichen Abstand zu den historischen Ereignissen und dem Bedeutungsverlust von Zeitzeugen.

Die Konzeption definiert unter anderem die Förderung des Erhalts historischer Orte, die Unterstützung digitaler Vermittlungsformate und die Förderung wissenschaftlicher Vermittlungsarbeit an Gedenkstätten. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die Bundesspenden an erinnerungskulturelle Projekte wie hier beschrieben.

Positionen und Kritik

In der fachlichen Debatte wird die Bundesregierungspolitik überwiegend als Beitrag zur historischen Kenntnisgewinnung gewertet. Gleichzeitig haben Vertreter aus Wissenschaft und Kulturbereich darauf hingewiesen, dass bestimmte Themen wie die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte im aktuellen Konzept nicht explizit behandelt werden. Kritiker argumentieren, eine breitere thematische Abdeckung könne die erinnerungskulturelle Arbeit weiter stärken.

Die Förderung der Gedenkstätten erfolgt parallel zu anderen Initiativen und Programmen, die sich mit der Aufarbeitung der NS‑Zeit und der SED‑Diktatur befassen. Ziel der Bundesregierung ist es, das Wissen über diese historischen Verbrechen in der Gesellschaft zu verankern und für künftige Generationen zugänglich zu machen.

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By Lena Wallner

Lena Wallner ist Journalistin und behandelt vor allem politische und gesellschaftliche Themen. Sie schreibt über aktuelle Entwicklungen und gesellschaftliche Zusammenhänge. Ihre Texte zeichnen sich durch ein ausgezeichnetes Netzwerk und die Einbindung relevanter Quellen aus.

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