Wien – ÖVP, SPÖ und NEOS haben in einem gemeinsamen Entschließungsantrag (660/A(E)) angekündigt, mögliche gesetzliche Lücken im Kinderschutz systematisch zu prüfen. Ziel sei es, die Schutzmechanismen für Kinder und Jugendliche in einer sich wandelnden Welt laufend weiterzuentwickeln, betonen die Abgeordneten.
Besonders das Internet stelle neue Herausforderungen dar. Plattformen, auf denen Identitäten und Absichten leicht verschleiert werden könnten, eröffneten potenziell Risiken wie Social Grooming, warnen die Initiatoren des Antrags. Kinderschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur durch das Zusammenspiel von Bund, Ländern, Gemeinden, Bildungseinrichtungen, Medien und der Zivilgesellschaft erfüllt werden könne.
Bereits im Regierungsprogramm habe man vereinbart, gemeinsam mit Fachexpertinnen und -experten von Kinderschutzorganisationen Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren und umzusetzen. Beginnend mit dem ersten Halbjahr 2026 sollen insbesondere die Familien- und Justizministerin allfällige gesetzliche Lücken – sowohl im digitalen als auch im analogen Bereich – analysieren und so rasch wie möglich im Rahmen der budgetären Möglichkeiten schließen.
Im Fokus stehen dabei Maßnahmen wie:
- Unterstützung von Vereinen und Einrichtungen bei der Erstellung qualitativ hochwertiger Kinderschutzkonzepte,
- flächendeckende Kinderschutzworkshops in Kindergärten und Schulen inklusive entsprechender Ressourcenausstattung,
- stärkere Verankerung des Kinderschutzes in der Ausbildung relevanter Berufsgruppen und Anpassung der Curricula,
- Ausbau der Kapazitäten im Kampf gegen Kindesmissbrauch,
- Evaluierung der Regeln zum Tätigkeitsverbot im Sinne eines verbesserten Kinderschutzes,
- Ausweitung der Präventionsarbeit sowie verbesserte therapeutische und finanzielle Begleitung von Opfern.
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob eine rechtliche Grundlage zur Verankerung des Kinderschutzes auf Bundesebene geschaffen werden kann – ein Prozess, der bereits im ersten Quartal 2026 beginnen könnte.
Die drei Parteien unterstreichen damit ihren Anspruch, Kinderschutz zu einer zentralen gesellschaftlichen Verantwortung zu machen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu stärken.
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