Wien – Österreich hat die letzte parlamentarische Hürde für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) genommen. Mit der Zustimmung des Bundesrats ist das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Cyber- und Informationssicherheit systemrelevanter Unternehmen und öffentlicher Einrichtungen deutlich zu stärken und einheitliche Standards im Umgang mit Cyberangriffen zu schaffen.
Die erforderliche Zweidrittelmehrheit kam mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen zustande. Das Gesetz bringt umfangreiche Pflichten für Unternehmen, die als kritisch oder besonders wichtig eingestuft werden – etwa in den Bereichen Energie, Gesundheit, Verkehr, Telekommunikation oder Verwaltung. Sie müssen künftig strengere Sicherheitsvorkehrungen treffen, Risiken dokumentieren und Cybervorfälle rasch melden.
Zweiter Anlauf nach gescheiterter Umsetzung
Das nun beschlossene Gesetz ist bereits der zweite Versuch, die NIS-2-Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Eine Vorgängerversion war 2024 im Nationalrat an der fehlenden Zweidrittelmehrheit gescheitert. Die neue Fassung orientiert sich weitgehend am damaligen Entwurf, enthält jedoch Anpassungen bei Berichtspflichten, Übergangsfristen und der Ausgestaltung der Cybersicherheitsbehörde.
Staatssekretär Jörg Leichtfried verwies im Bundesrat auf die zunehmende Bedrohungslage: Cyberangriffe seien komplexer, professioneller und geopolitisch aufgeladen. Die Maßnahmen seien daher notwendig, um kritische Infrastruktur und sensible Daten zu schützen.
Scharfe Kritik von der FPÖ
Heftig fiel die Kritik der FPÖ aus. Werner Gradwohl (Steiermark) erinnerte daran, dass Österreich die EU-Umsetzungsfrist bereits im Oktober 2024 versäumt habe und nun ein Vertragsverletzungsverfahren drohe. Das Gesetz betreffe rund 4.000 Unternehmen und Einrichtungen direkt, weitere seien über Lieferketten indirekt betroffen. Dennoch gebe es keine transparente Gesamtkostenabschätzung.
Besonders problematisch seien die vorgesehenen Strafen von bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, argumentierte Sandra Jäckel (Vorarlberg). Diese könnten für Betriebe existenzbedrohend sein. Zudem stelle sich die Frage, wie der Ausbau der Cybersicherheitsbehörde – mit bis zu 172 neuen Planstellen bis 2029 – mit den angekündigten Deregulierungs- und Sparzielen der Bundesregierung vereinbar sei.
Regierung und Opposition verteidigen Gesetz
Die Befürworter hielten dagegen. Christoph Stillebacher (ÖVP) sprach von einer „Überlebensfrage für die kritische Infrastruktur“ und bezeichnete das Gesetz als Schutzmaßnahme für den Wirtschaftsstandort. Man setze EU-Recht „mit Augenmaß“ um und verfolge den Grundsatz „Beraten statt Strafen“.
Auch SPÖ und NEOS, die 2024 noch gegen die Umsetzung gestimmt hatten, verteidigten ihre Zustimmung. Dominik Reisinger (SPÖ) verwies darauf, dass Cybercrime allgegenwärtig sei und ein Ausfall kritischer Systeme weit höhere Kosten verursachen könne. In der neuen Fassung seien zudem zentrale Kritikpunkte berücksichtigt worden – etwa beim Datenschutz, bei der parlamentarischen Kontrolle und bei Berichtspflichten.
Julia Deutsch (NEOS) hob hervor, dass die neue Cybersicherheitsbehörde unabhängiger organisiert sei. Weisungen des Innenministers müssten künftig schriftlich erfolgen und öffentlich gemacht werden.
Grüne sehen Schutzbedarf, warnen aber vor Interessenkonflikten
Auch die Grünen stimmten dem Gesetz zu. Elisabeth Kittl betonte, digitale Sicherheit sei eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende, vernetzte Gesellschaft. Zugleich äußerte sie Bedenken hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte: Dass das Innenministerium für das Schließen von Sicherheitslücken zuständig sei, während es gleichzeitig Überwachungsbefugnisse ausbauen wolle, sei „heikel“. Sie hätte sich zusätzliche unabhängige Kontrollgremien gewünscht.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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